Bundesgremium liefert Antworten zur aktuellen Liefer- und Preisproblematik

Die Preisproblematik wirft viele Fragen auf

(c) Screenshot

Das Bundesgremium für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel hat sich den wichtigsten Fragen zum Thema „Liefer- und Preisproblematik“ angenommen und liefert die passenden Antworten.

Preissteigerungen und Lieferprobleme stellen die meisten Händler aktuell vor große Herausforderungen und werfen zudem viele Fragen auf. Welche Möglichkeiten habe ich angesichts der starken Preisanstiege? Kann ich Preiserhöhungen bei bereits abgeschlossenen Verträgen an meine Kunden weitergeben? … usw.

Rechtsanwalt Stefan Adametz hat sich nun den am häufigsten gestellten Fragen angenommen und im Auftrag des Bundesgremiums auch entsprechend beantwortet.

Preisproblematik wird immer prekärer

In der Regel trifft den Händler/Hersteller nämlich die Gefahr, dass sich seine Einkaufspreise zwischen Vertragsabschluss (Bestellung) und Vertragserfüllung (Lieferung) verschlechtern. Derzeit sind Händler sowie Hersteller mit enormen Steigerungen bei Rohstoff-, Energie- und Einkaufspreisen konfrontiert. Diese Preissteigerungen gehen vor allem auf die COVID-19-Pandemie (samt Maßnahmen), den Ukraine-Konflikt sowie den damit einhergehenden Lieferengpässen zurück.

Zwar wurden viele Kaufverträge (mit Fix- bzw. Pauschalpreisen) zum Teil bereits vor rund einem Jahr abgeschlossen, die Lieferungen hingegen erfolgen erst jetzt (und dies zum Teil zu bereits erhöhten Einkaufspreisen bzw. bereits erhöhten Rohstoffpreisen für die bei der Herstellung erforderlichen Materialien). Was in der Folge dann auch zur erwähnten Preisproblematik führt.

In diesem Zusammenhang stellt sich nun beispielsweise die Frage, ob und falls ja unter welchen Aspekten eine einseitige, nachträgliche Vertragsanpassung erfolgen kann. Hierzu hat das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels ein Gutachten beauftragt und die FAQs auf Basis des Gutachtens gemeinsam mit Rechtsanwalt Stefan Adametz erstellt.

Hinweis: Das Gutachten wird den Mitgliedsunternehmen auf Anfrage vom jeweiligen Landesgremium zur Verfügung gestellt. Es sollte dabei aber beachtet werden, dass weder das Gutachten noch die FAQs eine konkrete individuelle juristische Beratung ersetzen können bzw. die Beurteilung im konkreten Einzelfall von der dargestellten Beurteilung abweichen kann.

Die mobile Version verlassen