Energiespeicher sind entscheidend für eine stabile und zuverlässige Stromversorgung und spielen eine zentrale Rolle bei der Energiewende. In der diesjährigen Ausschreibung wird besonders auf das Konzept der Systemnützlichkeit geachtet: Speicheranlagen sollen das gesamte Strom- und Energiesystem effizienter und stabiler machen. Mit dem Programm „Großspeicheranlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds Speicheranlagen für Strom und Wärme mit einem Budget von 75 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Große und innovative Speicheranlagen spielen bei der grünen Energiewende eine immer wichtigere Rolle: Sie gewährleisten eine sichere Energieversorgung, machen uns unabhängiger von fossilen Energieträgern und steigern die Stabilität sowie Effizienz unseres Energiesystems.“
Details zum Förderprogramm „Großspeicheranlagen“
Ziel des Programms „Großspeicheranlagen“ ist es sowohl zu einer Versorgungsoptimierung im Energiesystem beizutragen als auch durch Good-Practice Beispiele Investor:innen zur Umsetzung von ähnlichen systemnützlichen Projekten anzuregen. Dadurch wird ein weiterer kräftiger Impuls für die breite Ausrollung von Großspeichern im Energieversorgungssystems gesetzt.
Die Ausschreibung richtet sich an natürliche und juristische Personen, die sich die Planung und Umsetzung von innovativen Stromspeicheranlagen bzw. Wärmespeicheranlagen zum Ziel gesetzt haben. Einreichungen werden besonders hinsichtlich ihrer Systemnützlichkeit der übermittelten Speichernutzungskonzepte von einer Jury bewertet und gereiht. Um die Attraktivität für große Wärmespeicher weiter zu erhöhen, wurde der maximale Förderbarwert für Projekte im Wärmebereich angehoben.
Gefördert werden
- Systemnützliche Stromspeicheranlagen mit einer Nettospeicherkapazität von mehr als 1 MWh (mit insgesamt 25 Mio. Euro) sowie Wärmespeicheranlagen mit einer Speicherkapazität ab 250 MWh (mit insgesamt 50 Mio. Euro)
- Die Einreichung ist ausschließlich online möglich.
Die Ausschreibung ist ab sofort bis 31.03.2025, 14:00 Uhr geöffnet.
Weitere Informationen zur Förderung, zur Einreichung sowie der Leitfaden sind hier abrufbar.