Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Die neuen Förderungen

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Die neuen Förderungen

© Bundesverband PHOTOVOLTAIC AUSTRIA

Mit dem kürzlich beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (kurz EAG) wird die Förderlandschaft in der Photovoltaik und Stromspeicherung umgestellt. Der Bundesverband Photovoltaic Austria hat die wesentlichsten Änderungen zusammengefasst.

Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz sieht zwei Fördersysteme vor, aus denen der Antragsteller wählen kann. Förderung via:

Das Gesetz ist beschlossen – Wann werden die Förderhöhen klar sein und die erste Förderrunde starten können?

Als Förderung einer Anlage kann entweder die Marktprämie oder der Investitionszuschuss in Anspruch genommen werden. Eine Kombination der beiden Fördersysteme ist nicht möglich.

Marktprämie für Eingespeisten PV-Strom

Die Marktprämie ist die neue Förderung für eingespeisten PV-Strom und ersetzt damit die bis dato mögliche OeMAG Tarifförderung (laufende OeMAG Verträge bleiben unangetastet).

Übersicht

Details

Ablauf des Vergabeverfahrens

Bislang liegt nur das Erneuerbaren Ausbau Gesetz vor. In den nächsten Wochen bzw. Monaten werden die entsprechenden Begleitverordnungen erstellt (und einer öffentlichen Begutachtung unterzogen) und Förderrichtlinien erstellt die weitere Details die Fördersätze regeln. Hierin werden weitere Details geregelt.

Investitionszuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher

Bei Investitionszuschüssen handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur PV- sowie Stromspeicheranlage. Bei PV-Anlagen wird jedes einzelne kWp, bei Stromspeicher wird jede einzelne kWh, mit einem bestimmten Fördersatz (€/kWp bzw. €/kWh) unterstützt.
Anwendbar für:

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Ablauf des Vergabeverfahrens

Bislang liegt nur das Erneuerbaren Ausbau Gesetz vor. In den nächsten Wochen bzw. Monaten werden die entsprechenden Begleitverordnungen erstellt (und einer öffentlichen Begutachtung unterzogen) und Förderrichtlinien erstellt die weitere Details die Fördersätze regeln. Hierin werden weitere Details geregelt.

Allgemeine Fristen zur Inbetriebnahme

Für eine erfolgreiche Ausschüttung einer Förderung müssen gesetzlich festgelegte Inbetriebnahmefristen eingehalten werden. Grundsätzlich sind die angesetzten Inbetriebnahmefristen für beide Förderungen zwar ident, die möglichen Verlängerungen (unten in Klammer) für Anlagen über 100 kWp allerdings unterschiedlich. Wichtig, eine Fristverlängerung kann nur beantragt werden, wenn die Verzögerung für eine Inbetriebnahme nicht selbst verschuldet ist.

In der Photovoltaic Austria EAG-Inforeihe wurden die neuen Fördersysteme des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes kurz und knackig erklärt. Hineinhören lohnt sich!

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