Erlass regelt Genehmigungsfreiheit von PV-Anlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen

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Schramböck/Brunner: "Volles Potential der Photovoltaik-Anlagen ausschöpfen." (c) Philipp Hartberger/BMDW

Mit einem Erlass hat das Wirtschaftsministerium bürokratische Hürden bei der Errichtung von betrieblichen PV-Anlagen beseitigt.

In diesem wird klargestellt, dass betriebliche PV-Anlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Das spart Kosten und Zeit. Nun können Betriebe einfach und unbürokratisch einen erheblichen Teil zur Energiewende beitragen und auch selbst davon profitieren. „Mit unserem Erlass stellen wir sicher, dass Unternehmen nicht durch bürokratische Hürden vom Wirtschaften abgehalten werden. Wirtschaftspolitik muss durch geeignete Maßnahmen verlässliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Österreich schaffen. Das ist gerade in herausfordernden Zeiten wie jetzt von noch größerer Bedeutung“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Staatssekretär Magnus Brunner dazu: „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein Investitionsprogramm für die heimische Wirtschaft und die Regionen. Betriebe haben gerade bei Photovoltaik-Anlagen ein großes Potenzial. Durch hauseigene PV-Anlagen auf betrieblichen Flächen sparen Unternehmerinnen und Unternehmer Stromkosten und können sich aktiv am Kampf gegen den Klimawandel beteiligen. Um das volle Potential in diesem Bereich auszuschöpfen, ist es unsere Aufgabe den Zugang zur Photovoltaik-Anlage so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Mit dem heutigen Erlass schaffen wir unnötige Barrieren aus dem Weg und gehen nach dem Beschluss des EAGs einen weiteren Schritt in Richtung 100 Prozent Ökostrom für Österreich.“

Im Erlass des BMDW wird ausdrücklich klargestellt, dass Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge und Photovoltaikanlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden müssen. Im Regelfall kann die genehmigende Behörde davon ausgehen, dass der Betriebsinhaber seine Betriebsanlage kennt und weiß, welche Vorgaben bei Errichtung einer Ladestation oder Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind.

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