FFP2-Maskenpflicht: Das Gesundheitsministerium stellt klar

Supermarkt Einkauf mit Maske

(c) Adobestock

Nach dem Schlagabtausch zwischen dem Handelsverband und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) über die Auslegung einer Verordnung zur Maskenkontrolle, hat sich nun das Gesundheitsministerium zu Wort gemeldet. Es seien sowohl der Handel wie auch die Polizei in der Pflicht, die Maßnahmen zu kontrollieren.

Abgesehen davon, seien die Kundinnen und Kunden grundsätzlich zur Einhaltung aller gültigen Bestimmungen verpflichtet. Die Betreiber, also der Handel, hätten Sorgfalt für die Einhaltung der Maßnahmen zu tragen, so das Ministerium Dienstagabend in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Das umfasse etwa das Anbringen von Hinweisschildern, stichprobenartige Kontrollen, die Bereitstellung von Masken und Informationsmaterial usw. Zudem seien die Gesundheitsbehörden und die Polizei zur Durchführung stichprobenartiger Kontrollen befugt.

FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet

Im Lebensmitteleinzelhandel (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln) müssen alle Kunden eine FFP2-Maske tragen. Für sonstige Handelsunternehmen sowie Einkaufszentren gilt: Kunden und Kundinnen, die geimpft oder genesen sind, müssen keine Maske tragen – außer in Wien, wo aber ein normaler Mund-Nasen-Schutz reicht.

Am Tag vor Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Maßnahmen sorgte die Frage, wer im Einzelhandel für die stichprobenartigen Kontrollen der für Ungeimpfte vorgeschriebenen FFP2-Masken zuständig ist, für Turbulenzen zwischen dem Handelsverband und Wirtschaftsministerin Schramböck.

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