Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

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Neben den in unserer Artikelserie bisher behandelten Rechtsformen gibt es auch jene der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GesbR. Falls Sie überlegen eine GesbR zu gründen, erfahren Sie in diesem Artikel die wichtigsten Punkte, auf die es bei der Gründung zu achten gilt.

Die GesbR ist eine Gesellschaftsform, bei der sich min. zwei natürliche Personen oder Gesellschaften zusammenschließen. Anders als bei den bisher behandelten Rechtsformen besitzt die GesbR keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die GesbR weder klagen noch geklagt werden kann.

Gründung einer GesbR

SLT-Tipp: Probieren Sie unseren Rechtsformenrechner aus, bei dem Sie die GesbR, aber auch andere Rechtsformen miteinander vergleichen können.
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