Sat-Abgabe wird teurer: KSVF-Abgabensenkung läuft per 31.12.2021 aus

SAT Antenne / Sat-Abgabe

Ab 1. Jänner sind 8,72 Euro statt bisher 6 Euro Sat-Abgabe fällig. Diese wird für Sat-Receiver & Co. eingehoben. (c) Adobe Stock

Ziemlich erfolglos blieben WKO und Bundesgremium bei den Verhandlungen in Sachen Künstlersozialversicherung. Ende des Jahres läuft daher die Reduktion der Sat-Abgabe aus und es ist wieder mehr Geld für den Künstler-Sozialversicherungsfonds fällig. Die Abgabe wird unter anderem für Sat-Tuner eingehoben.

Gemeinsam mit der WKO-Spitze habe man dafür gekämpft, „…die Finanzierung des KSVF auf neue Beine zu stellen“, heißt es in einem Schreiben des Bundesgremiums, gebracht hat’s bisher freilich wenig bis gar nichts. Wie das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandel nun mitteilen muss, läuft die die befristete Reduktion der Sat-Abgabe (bzw. auch Künstler-Abgabe genannt) mit Jahresende aus. Ziel wäre es eigentlich gewesen, die produktbezogene Abgabe in eine moderne Vergütungsform („die beim Nutzerverhalten ansetzt“, O-Ton WKO) umzuwandeln. „Bisher konnten wir mit unserer Forderung nicht durchdringen“, heißt es seitens des Bundesgremiums.

Sat-Abgabe: Thema seit Jahren am Tisch

Was insofern beachtlich ist, da das Thema bereits seit Jahren am Tisch liegt. 2012 schaffte der damalige Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik das diplomatische Kunststück, die Politik davon zu überzeugen, die Abgabe trotz heftiger Gegenwehr der Künstler um 31 Prozent zu senken. Der Initiativ-Antrag wurde im Juni 2012 schließlich mit den Stimmen der damaligen Regierungs-Parteien (SPÖ/ÖVP) und des BZÖ angenommen. Die Änderung trat daraufhin Anfang 2013 in Kraft und sollte – hier kommt jetzt der Pferdefuß – für zumindest fünf Jahre gelten. Offenbar ging man damals davon aus, dass das genug Zeit wäre, um sich auf eine neue Vergütungsform zu einigen.

War’s aber offenbar – trotz Verlängerung – nicht. Nachdem die jahrelangen Verhandlungen kein Ergebnis brachten, läuft die reduzierte Künstler-Abgabe (6 Euro) mit Ende Dezember aus. Ab dann ist gemäß § 1 Abs 1 Z 3 Kunstförderungsbeitragsgesetz (KFBG) die Abgabe von demjenigen zu entrichten, der als Erster im Inland gewerbsmäßig entgeltlich durch Verkauf oder Vermietung Geräte, die zum Empfang von Rundfunksendungen über Satelliten bestimmt sind, (Satellitenreceiver, -decoder) in den Verkehr bringt. Diese beträgt ab 1.1.2022 je Gerät 8,72 Euro.

Die davon betroffenen Produkte sind z.B.:

Hinweis: Derzeit wird außerdem in einem Gerichtsverfahren geklärt, ob auch kartenlose CI+ Module der Vergütung unterliegen. Weitere Infos zur Sat-Abgabe finden Sie auch auf der Website des KSVF.

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