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Bundesgremium: Weiterhin viele Unklarheiten bei USt-Befreiung für PV-Anlagen

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Bundesgremium: Weiterhin viele Unklarheiten bei USt-Befreiung für PV-Anlagen

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
25. März 2024
in Branche
0
USt-Befreiung für PV-Anlagen sorgt weiter für Unklarheiten

© AdobeStock

Warum einfach, wenn’s kompliziert auch geht. Nach wie vor sorgt die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen für allerlei Unsicherheiten bei Händlern & Konsumenten. Das Bundesgremium für den Elektrohandel hat aus diesem Grund ein Info-Blatt zur korrekten Preisauszeichnung erstellt.

Gleichzeit liefert man auch ein Hinweisblatt für Kunden mit, dass diesen – im Sinne der eigenen Sicherheit – darauf aufmerksam machen soll, seine elektrische Anlage einer professionellen Überprüfung unterziehen zu lassen.

Das USt-Problem laut Bundesgremium:

Obwohl bei Nebenleistungen von Photovoltaikmodulen nur unter bestimmten Voraussetzungen die USt entfällt, preisen einige Marktteilnehmer nun auch Nebenleistungen im Internet mit 0 % USt aus, für die die Umsatzsteuerbefreiung als solches nicht gilt. Das führt zur Intransparenz am Markt, da der Kunde immer kontrollieren muss, ob der entsprechende Webshop nun 0 % oder 20 % USt für die gewählte Lieferung anzeigt.

Hinzu kommt, dass die die Höhe der USt oftmals gar nicht angezeigt wird. Und auch bei Preisvergleichsinstrumenten im Internet werden verschiedenste Steuersätze gemischt, was zu Irreführungen betreffend den Preis der angebotenen Leistung führen kann. Das führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen, welche die Nebenleistungen inklusive USt ausweisen und solchen, die das nicht tun.     

Das Info-Blatt zur korrekten Preisauszeichnung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung bei PV-Anlagen wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erstellt, um weiterhin den fairen Wettbewerb sicher zu stellen.

Erfolgt keine korrekte Preisauszeichnung drohen laut Bundesgremium folgende Konsequenzen:
  • Verwaltungsstrafverfahren
  • Wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße können zusätzlich vorliegen, wenn aus einer falschen Preisauszeichnung ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil erlangt wird
  • Sanktionen nach dem Finanzstrafrecht können hinzukommen

Seitens des Bundesgremiums empfiehlt man daher dringend, das Informationsblatt des BMAW zu beachten. Selbiges können Sie hier herunterladen.

Hinweisblatt für Kunden: Sicherheit geht vor

Mit dem ebenfalls eingangs erwähnte Hinweisblatt für Kunden, könne man diese außerdem darauf aufmerksam machen, dass im Sinne der eigenen Sicherheit insbesondere beim Kauf von Produkten zur Stromerzeugung empfohlen wird, die elektrische Anlage vorab einer Prüfung durch einen hierfür befugten Elektrotechniker zu unterziehen. Es soll hiermit sensibilisiert werden, dass die Anforderungen an die elektrische Anlage hinsichtlich Strombelastbarkeit und Bemessungsstrom durch Experten sichergestellt werden sollten.

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Tags: Bundesgremium des Elektro- und EinrichtungsfachhandelsPhotovoltaikSteuer
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