Vom Lockdown zum Fleckerlteppich

Corona Maskenpflicht

© Tumisu auf Pixabay

Österreich wird in Sachen Coronavirus-Maßnahmen wieder einmal zum Fleckerlteppich. Am Sonntag Mitternacht endet der bundesweite Lockdown – zumindest für Geimpfte und Genesene. Doch jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen.

Die Ankündigung von BK Karl Nehammer hat sich also bewahrheitet. Der Lockdown für Geimpfte und Genesene endet am Sonntag (12.12.2021) um 0 Uhr. Österreichweit gelten dann so genannte „Mindeststandards“ – im Großteil der Bundesländer bleiben aber weiterhin darüberhinausgehende Maßnahmen in Kraft.

So wird beispielsweise im Burgenland, Tirol und Vorarlberg ab Sonntag komplett geöffnet. In Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark sperren die die Gastronomie und Beherbergungsbetriebe erst am 17. Dezember auf. Wien hat bereits am Dienstag klargestellt, dass die Gastro bis 20. Dezember geschlossen bleiben muss – offenbar fürchtet man sich vor den betrieblichen Weihnachtsfeiern.

Oberösterreich bleibt voraussichtlich noch bis zum 17. Dezember im kompletten Lockdown – weitere konkrete Schritte sind dort noch offen. Ebenfalls noch nichts entschieden ist in Kärnten. Hier will man den weiteren Fahrplan heute (Donnerstag) präsentieren.

Bundesweite „Mindesstandards“

Handel, Dienstleister, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport können Geimpfte und Genesene nur mit 2-G-Nachweis betreten. In der Gastronomie gilt grundsätzlich eine Sperrstunde um 23 Uhr. Die Nachtgastronomie bleibt ebenso in ganz Österreich zu wie Apres-Ski und Barbetrieb – erst am 9. Jänner wird erneut beraten, ob eine Öffnung dieser Bereiche aus epidemiologischer Sicht möglich ist.

Angekündigt wurde auch eine Verschärfung der Kontrollen. Bei Verstößen droht den Gastronomie- und Handelsbetrieben eine Rückzahlung der geleisteten Hilfszahlungen, kündigten Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein an.

Erfreut über das Ende des Lockdowns zeigt sich auch der Handelsverband. Allerdings mischt sich auch viel Kritik drunter. Unter anderem wird vom Handelsverband gefordert, dass auch Ungeimpfte in den Non-Food-Handel dürfen.

Eine neue Studie aus den USA der Akademie der Wissenschaften zeigt es schwarz auf weiß: Beim Aufenthalt von Corona-Infizierten und nicht-infizierten Personen mit FFP2-Maske im selben Raum infizieren sich nur 0,1% der Menschen nach 20 Minuten. Dies beweist, ein unaufgeregtes Einkaufen mit FFP2-Maske ohne Ansteckungsgefahr ist absolut möglich. Mit dieser Erkenntnis und weiteren wissenschaftlichen Studien (AGES, The Lancet, LUCA-App) als Grundlage, müsste allen Menschen – egal ob geimpft oder ungeimpft – der Zutritt auch in nicht-lebensnotwendige Geschäfte gestattet sein.

Rainer Will, GF Handelsverband

Da der Non-Food-Handel bei einem Lockdown für Ungeimpfte bis zu 30 % seiner Umsätze verliert, wären die heimischen Handelsbetriebe auch nach Ende des Lockdowns am auf staatliche Corona-Hilfspakete angewiesen, so der Handelsverband. 

Im Dezember hat der Handel Peak Saison. In diesem Zeitraum findet nicht nur das Hauptweihnachtsgeschäft statt, es werden auch die Verluste der vorangegangene Abverkaufs-Monate kompensiert. Knapp 10 % des Weihnachtsgeschäfts werden zwischen 24. und 31. Dezember generiert. Hier braucht es tatkräftige Unterstützung durch die Mitarbeiter:innen im Handel, deren Arbeitsplätze auch über den Jahreswechsel hinaus gesichert werden müssen. Deshalb darf auch nach Weihnachten unter keinen Umständen ein weiterer harter Lockdown über das Land verhängt werden – so viel muss im 22. Monat der Pandemie klar sein. 

Rahmenbedingungen klar kommunizieren

Jedes Wiederaufsperren ist auch mit entsprechendem organisatorischem Aufwand verbunden.  Deshalb müssen die Händler:innen diesmal rechtzeitig über die Rahmenbedingungen der Öffnung informiert werden. Entsprechende Planungssicherheit kann nur durch ausreichende Information erzeugt werden und auf diese ist der Handel jetzt mehr denn je angewiesen. 

62 Händler:innen rufen den Verfassungsgerichtshof an

Die Schließung des Handels ist des Erachtens vieler Händler:innen nach verfassungswidrig, da ein geschlossener Handel das Infektionsgeschehen nicht wesentlich beeinflusst und daher die Maßnahme nicht geeignet ist, den Eingriff in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte zu rechtfertigen. Deshalb haben sich 62 Händler:innen der verschiedensten Branchen (u.a. Elektrofachhandel, Mode-, Schuh-, Sportartikel-, Parfümerie- und Schmuck) zusammengeschlossen und gemeinsam einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, um einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum, das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, den Gleichheitssatz & das Legalitätsgebot einzuleiten.

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