Vor Kurzem wurde die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Diese gilt ab Montag, 22. November 2021. Click & Collect sowie Lieferung und Montage sind im kommenden Lockdown erlaubt, das Bundesgremium hat alle wesentlichen Eckpunkte für den Elektrofachhandel zusammengefasst.
Allgemeines
- Ausgangsbeschränkungen orientieren sich an bisherigen COVID-19-Notmaßnahmenverordnungen
- Maske = FFP2 Maske ohne Ausatemventil
- Betreten von öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen nur mit Maske + 2m Mindestabstand (Empfehlung)
- erforderliche Außendienstbesuche sind möglich (in Abstimmung mit Kunden)
Handel im Lockdown
- Keine Einschränkung der Öffnungszeiten (Lebensmittelhandel usw.)
- Betretungsverbot für Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren, Ausnahmen wie bisher (Supermärkte, Apotheken usw.)
- 2G-Nachweis für Inanspruchnahme nicht körpernaher Dienstleistungen
- Click&Collect ist möglich (Abholung auch im Geschäftslokal, Maskenpflicht)
- B2B Geschäfte sind möglich
- Lieferung/Montage ist möglich
- Click & Collect ist erlaubt
Arbeitsstätten
- 3G Nachweis von Mitarbeitern erforderlich
- Forcierung von Homeoffice
- Maskenpflicht, wenn nicht sonstige Schutzvorrichtungen (zB. Trennwände, Plexiglaswände, …)
- Präventionskonzepte müssen aktualisiert werden
Derzeit werden vom Bundesgremium noch einige Unklarheiten abgeklärt. Die jeweils aktuellsten Informationen finden Sie auch unter www.wko.at/corona.