Balkonkraftwerke sind aufgrund der hohen Energiepreise derzeit äußerst beliebt und in der Regel genehmigungsfrei und problemlos zu errichten. Doch auch wenn einige Anbieter gerne mit der einfachen Plug-and-play-Installation werben, ist eine solche mit erheblichen Sicherheitsrisiken für den Endkunden verbunden.
Bei einem Balkonkraftwerk handelt es sich um eine sogenannte Kleinsterzeugeranlage, die üblicherweise aus ein bis zwei PV-Modulen und einem passenden Mikrowechselrichter besteht, der den Gleichstrom an Ort und Stelle in Wechselstrom umwandelt.
Die maximale Einspeisleistung (also die Ausgangsleistung des Wechselrichters) darf im Rahmen dieser Regelung maximal 800 Watt betragen. Um auch in der kalten Jahreszeit das Optimum aus so einer Anlage herauszuholen, können die Solarmodule auch etwas größer dimensioniert werden.
Sofern die Obergrenze von 800 Watt eingehalten wird, brauchen solche Anlagen für die Inbetriebnahme keine Genehmigung vom Netzbetreiber. Allerdings muss dieser spätestens zwei Wochen davor in Kenntnis gesetzt werden. Zudem ist er berechtigt, eine Konformitätserklärung einzufordern, die beweist, dass die Anlage das Stromnetz nicht beeinträchtigt. Hier gilt es beim Kauf darauf zu achten, dass die verwendeten Wechselrichter entsprechend zertifiziert sind.
Aber Achtung: Die genehmigungsfreie Montage bezieht sich lediglich auf den Netzbetreiber! Baurechtliche Belange müssen mit dem Haus- bzw. Wohnungseigentümer oder Bauherren separat geklärt werden. Aus versicherungstechnischen Gründen ist zudem eine fachgerechte Befestigung mit der passenden Unterkonstruktion dringend zu empfehlen.
Auch ist es anzuraten, den elektrischen Anschluss vom Professionisten vornehmen zu lassen. Laut ÖNORM E 8101-4-712 muss eine stromerzeugende Anlage fest mit dem Netz verbunden sein, um lebensgefährliche Stromschläge zu verhindern. Der Anschluss via Schuko-Stecker wird hier also nicht gebilligt. Allerdings: Die Regeln sind zwar definiert und festgeschrieben, aber nicht verbindlich. Wer sich nicht daran hält, muss jedoch eine Risikobeurteilung machen.
Die Bundesinnung für Elektrotechnik hat hier eindeutig Position bezogen und stellt klar, dass Stromerzeugungseinrichtungen nicht mittels Stecker und Steckdose mit dem Endstromkreis verbunden werden dürfen.
Um jedes Risiko auszuschließen und vollen Versicherungsschutz – z.B. von der Haushaltsversicherung – zu gewährleisten, raten wir Endkunden stets, Montage und Anschluss von qualifiziertem Fachpersonal durchführen zu lassen.
Neben den rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten stellt sich für Konsumenten auch die Frage nach der Rentabilität bzw. Amortisationszeit einer solchen Anlage. Je nach Ausrichtung und lokalen Sonnenstunden produziert ein Balkonkraftwerk zwischen 700 und 1.000 kWh im Jahr. Davon können durchschnittlich 70 % direkt im Haushalt verbraucht werden, der Rest wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Im Normalfall hat man also die Kosten für den Kauf in unter fünf Jahren wieder eingespart, und profitiert den Rest der Lebensdauer von kostenlosem Sonnenstrom.
Noch geringer wird die Amortisationszeit durch die Inanspruchnahme einer Förderung. Denn Balkonkraftwerke fallen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) in die Kategorie A, die mit 285 Euro pro kWp gefördert wird. Damit ist bei einer Modulleistung von beispielsweise 820 Wp eine Förderung mit 233,7 Euro möglich.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, Suntastic.Solar unterstützt Sie gerne beim Verkauf von Balkonkraftwerken an Ihre Kunden!
Markus König
Geschäftsführer Suntastic.Solar