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EU-Einigung: Das Recht auf Reparatur kommt

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
2. Februar 2024
in Branche
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Recht auf Reparatur Waschmaschine

© AdobeStock

Konsumenten sollen in der EU bald ein Recht auf Reparatur bekommen. Darauf haben sich in der Nacht auf Freitag die Vertreter der EU-Staaten und des EU-Parlaments geeinigt. Von Verbraucherschützern kritisiert wird allerdings, dass sich dieses Recht hauptsächlich auf Elektrogeräte versteift.

Künftig werden also die Hersteller von Kühlschränke, Staubsauger, Handys und Co. ihre Geräte auf Wunsch der Verbraucher reparieren müssen. Zusätzlich sollen diese Reparaturen auch günstiger werden und die Hersteller müssen Informationen über Ersatzteile bereitstellen. Das soll dann auch unabhängige Reparaturbetriebe unterstützen, die zudem nicht daran gehindert werden dürfen,  gebrauchte oder im 3D-Drucker hergestellte Ersatzteile zu verwenden. Außerdem dürfen allfällige Reparaturen nicht durch Hardware- oder Software-Maßnahmen behindert werden, heißt es in der Einigung.

Recht auf Reparatur gilt nicht für alles

Obwohl der endgültige Text noch nicht veröffentlich ist, sollen dem Vernehmen nach einige Produktgruppen – wie beispielsweise Kopfhörer – vom Recht auf Reparatur ausgenommen sein. Dass die Regeln für diese Produkte nicht gelten, liege daran, dass für sie noch keine Ökodesignanforderungen festgelegt wurden. Genaueres wird man aber wissen, sobald der komplette Text vorliegt.

Die Konsumentenschützer zeigen sich naturgemäß erfreut über diese Entwicklung, haben aber auch Kritik anzubringen. Vor allem stört man sich an der Tatsache, dass sich diese Einigung lediglich auf elektronische Geräte bezieht. „Es wäre wünschenswert, wenn die Regelung für mehr Produktgruppen gelten würde, etwa auch für Fahrräder oder Kleidung“, sagt Nina Birker-Tröger, Referentin für nachhaltigen Konsum bei der Arbeiterkammer (AK), gegenüber der Tageszeitung Kurier.

Praktische Maßnahmen zugunsten von Reparaturen 

Mit den vereinbarten Vorschriften werden die Mitgliedstaaten außerdem verpflichtet, Reparaturen mit weiteren Maßnahmen zu fördern, z. B. mit Reparaturgutscheinen oder Reparaturfonds. Solche Maßnahmen können mit EU-Mitteln gefördert werden – auch das ist in einigen Mitgliedstaaten bereits der Fall. Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.  

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text zur Recht auf Reparatur, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. 

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Tags: EU-KommissionRecht auf ReparaturReparaturReparaturbonus
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