Auch die Wiener Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker begrüßt den Handwerkerbonus, der ab 15. Juli online beantragt werden kann. Dieser wurde am 17. April im Nationalrat beschlossen.
„Grundsätzlich sehe ich alles positiv, was die Konjunktur ankurbelt und in die private Infrastruktur investiert. Ich bin zuversichtlich, dass die positiven Effekte eines solchen Anreizes überwiegen und damit auch im Sinne unserer Betriebe und der Elektrotechnik sind. Wir stehen als Branche in den nächsten Jahren vor großen Aufgaben und Herausforderungen in den Bereichen Gebäudetechnik und Energiewende, aber auch bei der Sanierung und Reparatur von Elektroinstallationen. Der Handwerkerbonus NEU ist ein großer Gewinn für die kleinen und mittleren Elektrobetriebe“, betont Innungsmeister Christian Bräuer.
Handwerkerbonus gilt für sämtliche elektrische Anlagen und Anlagenteile
Die Förderung gilt für sämtliche elektrische Anlagen und Anlagenteile, Sicherheitsanlagen (z.B. Alarmanlagen) und Anlagen der Kommunikationstechnik, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 in Anspruch genommen werden. Auch wenn der Bonus erst ab dem 15. Juli online beantragt werden kann, gilt er rückwirkend für Leistungen ab 1. März 2024. Der Bund stellt dafür 300 Millionen an Fördergeldern zur Verfügung. Konkret werden mit dem Bonus 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung des Handwerkers bis maximal 2.000 Euro pro Haushalt und Jahr gefördert und gilt für den privaten Wohnbereich.
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