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Die Rechtsformentscheidung

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
8. August 2024
in Service
0
Rechtsformentscheidung

© AdobeStock

Nachdem sie in den vergangenen Beiträgen einen Überblick über die einzelnen Rechtsformen erhalten haben, stellt sich die Frage welche Rechtsform für die Gründung ihres Unternehmens in Frage kommt bzw. welche Rechtsform die richtige für ihr Unternehmen ist.

Diese Entscheidung ist eine zugegeben komplexe. Neben steuerlichen Aspekten dürfen die Fragen zur Haftungsminimierung, zur Finanzierung und den Kosten der Rechtsform nicht übersehen werden. Es empfiehlt sich, eine Reihung und Gewichtung der Kriterien. Wenn bspw. auf Haftungsminimierung Wert gelegt wird, wird die Richtung zur Kapitalgesellschaft (GmbH oder FlexKap) gehen. Auch Zukunftsüberlegungen wie bspw. Veräußerungen des Unternehmens bedingen eine mögliche Änderung der Gesellschaftsform.

Übersicht der Rechtsformen-Kriterien

Haftungsbestimmungen

Nicht nur bei der GmbH kann die Beschränkung der Haftung einzelner Gesellschafter auf Ihre Einlagen erreicht werden. Auch Mischformen wie die GmbH & Co KG oder die Stille Gesellschaft, sollten in die Überlegungen miteinbezogen werden.

Die GmbH & Co KG vereint den Vorteil des Haftungsausschlusses (GmbH und Kommanditist) und die Flexibilität der Personengesellschaft. Lediglich die GmbH haftet mit ihrem Vermögen, der Kommanditist wiederum nur mit seiner Hafteinlage.

Das Unternehmen befindet sich üblicherweise in der Kommanditgesellschaft. Auch steuerlich können Gewinne allenfalls im Familienverband tarifglättend und in Richtung Pension zugeordnet werden. In einer langfristigen Planung kann über Bezüge von Familienmitgliedern die Steuerlast familienmäßig niedergehalten werden.

Allfällige familienrechtliche Folgen dürfen aber nicht übersehen werden. Zusätzlich kann in den Pensionstopf des einen oder der anderen eingezahlt werden. Die Pensionsbeiträge und die Lohnnebenkosten sind aufwandswirksam, mindern aber wiederum die Steuerlast.

Steuerliche Faktoren

Neben den Haftungsbestimmungen sollte stets auch der Besteuerung des erwirtschafteten Jahresgewinns besondere Beachtung geschenkt werden. Dabei gilt es grundsätzlich zwischen folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden: Die Gewinne des Einzelunternehmers bzw. einer Personengesellschaft werden ausschließlich auf Ebene des Unternehmers bzw. des Gesellschafters besteuert. Dabei wird das erzielte Einkommen der Tarifbesteuerung unterworfen.

Im Vergleich dazu, werden die Gewinne der Kapitalgesellschaft mit einem Körperschaftsteuersatz von 23 % besteuert. Die übrigbleibenden Gewinne können nun entweder vorgetragen, sprich in der Kapitalgesellschaft verbleiben, oder aber auch an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Entscheiden sich die Gesellschafter den erwirtschafteten Gewinn nicht auszuschütten, so bleibt grundsätzlich mehr Geld über um bspw. notwendige Investitionen zu tätigen. Es bleibt also vorab mehr im Finanzierungstopf des Unternehmens. Möchten die Gesellschafter die erzielten Gewinne ausschütten, so ist der ausgeschüttete Betrag noch einmal auf Ebene der Gesellschafter mit 27,5 % Kapitalertragsteuer zu versteuern.

Finanzierung

Es sollte außerdem stets bedacht werden, dass vor allem die Gründung einer Kapitalgesellschaft ein vergleichsweises hohes Anfangskapital benötigt. Es macht also einen Unterschied, ob Sie € 30.000 Anfangsinvestitionen haben oder € 300.000.

Eine Erleichterung gibt es allerdings nun für jene Unternehmer, welche die Gründung einer GmbH bzw. einer Flexiblen Kapitalgesellschaft in Betracht ziehen. Ab diesem Jahr ist es dabei nun möglich eine GmbH bzw. eine FlexKap mit einem Stammkapital von mindestens € 10.000, wovon mindestens die Hälfte sofort einbezahlt werden muss, zu gründen. Bis Ende letzten Jahres betrug das Mindeststammkapital einer GmbH € 35.000.

Fazit

Für die Wahl der richtigen Rechtsform gibt es keine „Schema-F“-Lösung. Jede Situation ist individuell und erfordert einen gründlichen Vergleich der verschiedenen Optionen, um die vorteilhafteste Entscheidung zu treffen. Dabei sollten auch mögliche familienrechtliche Auswirkungen sorgfältig berücksichtigt werden. Ein Experte kann Sie umfassend beraten und dabei helfen, alle relevanten Faktoren in Ihre Entscheidung einzubeziehen.

Weitere Tipps und Berechnungstools finden Sie hier.

SLT Steuerberatung Recht

SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG
Thaliastraße 85, 1160 Wien
E-Mail: slt@slt.at

Stand: 25.04.2024, Haftung ausgeschlossen

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Tags: BuchhaltungBusinessRecht
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