Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vergangene Woche festgestellt, dass die Verrechnung von Netzzutrittsentgelt in vielen Fällen unzulässig war. Die österreichischen Netzbetreiber akzeptieren dieses Urteil und werden die entsprechenden Beträge umgehend rückerstatten.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht vor, dass auch Betreiber von Erzeugungsanlagen durch die Bezahlung von Netzzutrittsplauschen einen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten. Der OGH hat nun in einem Urteil festgehalten, dass die Verrechnung dieser Beträge nur in bestimmten Fällen zulässig ist, etwa dann, wenn Ausbaumaßnahmen bei der Herstellung des Netzzutritts gesetzt wurden.
Netzbetreiber bereiten Rückzahlungen vor
Im Sinne der Kundenorientierung werden alle österreichischen Netzbetreiber dieses Urteil nun umsetzen und die entsprechenden Netzentgelte den betroffenen Kunden rückerstatten. Die Vorbereitungen dafür laufen laut eigenen Angaben bereits. Man gehe daher davon aus, dass mit den Rückzahlungen noch in diesem Jahr begonnen werden kann. Eine Kontaktaufnahme mit dem Betreiber seitens der Kunden ist für die Erstattung nicht erforderlich.
Rückzahlungsberechtigt sind alle Erzeugungsanlagen, bei denen seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes Netzzutrittspauschalen verrechnet wurden, ohne, dass dem Netzbetreiber dabei unmittelbare Aufwände etwa in Form von baulichen Maßnahmen oder durch die Verstärkung der Netzinfrastruktur entstanden sind. Im Zuge einer Kulanzregelung seitens der Betreiber sind auch Fälle anspruchsberechtigt, in denen bereits eine Verjährung eingetreten ist.