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Kollektivvertrag 2025: Löhne und Gehälter steigen um durchschnittlich 2,15 Prozent

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Kollektivvertrag 2025: Löhne und Gehälter steigen um durchschnittlich 2,15 Prozent

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
8. Juni 2025
in Elektrotechnik
0
Kollektivvertrag Elektro- und Elektronikindustrie Frühjahr 2025

© AdobeStock

Nach zähen Verhandlungen konnten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen der Elektro- und Elektronikindustrie in der fünften Runde auf einen KV-Abschluss einigen. Die Ist-Löhne und -Gehälter erhöhen sich – rückwirkend mit 1. Mai 2025 – um 2,75 %. Durch das Einziehen eines Deckels von 115 Euro beträgt die durchschnittliche Erhöhung 2,15 Prozent.

Es war die längste Kollektivvertragsverhandlung in der heurigen industriellen Frühjahrslohnrunde. Ganze elf Wochen dauerten die Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI). Zwischenzeitlich drohten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA bereits mit Betriebsversammlungen und Streik.

„Die gegensätzlichen Positionen waren diesmal besonders groß. Trotz aller Schwierigkeiten konnten wir uns aber in der fünften Runde mit den Arbeitgebern auf faire Lohn- und Gehaltserhöhungen einigen. Vor allem die niedrigen und mittleren Einkommensgruppen profitieren von einem dauerhaften Teuerungsausgleich. Das war uns ein großes Anliegen“, sagen Chefverhandler Reinhold Binder (Gewerkschaft PRO-GE) und Chefverhandlerin Eva Scherz (Gewerkschaft GPA).

Die Mindestlöhne und Grundgehälter sowie Lehrlingseinkommen steigen um 3 Prozent. Die kollektivvertraglichen Zulagen, Aufwandsentschädigungen werden ebenso um 3 Prozent erhöht. Die Ist-Löhne und -Gehälter werden rückwirkend mit 1. Mai um 2,75 Prozent, maximal aber um 115 Euro angehoben. Dieser 115-Euro-Deckel sorgt auch dafür, dass die durchschnittliche Erhöhung damit rund 2,15 Prozent beträgt.

Zudem wurde für stark betroffene Unternehmen eine Rezessionsklausel vereinbart, die es ermöglicht, die direkte Belastung für die Unternehmen langfristig auf 50 % der IST-Erhöhung zu reduzieren. Das heißt: Kämpft ein Unternehmen seit den letzten zwei Jahren mit einem negativen EBIT oder hat im letzten Geschäftsjahr ein Minus von mehr als 2 Prozent, kann diese Option angewendet werden. Auf betrieblicher Ebene besteht dann die Möglichkeit, die restlichen 50 % in Form einer für drei Jahre wirkenden Einmalzahlung oder in Freizeit abzugelten. Weiters wurde eine Verlängerung der Freizeitoption um 5 Jahre vereinbart, um die Flexibilität in den Unternehmen zu verbessern.

Änderungen im Rahmenrecht

„Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss für beide Seiten mit sozialer Treffsicherheit und Blick auf den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, die gerade für die exportstarke Elektro- und Elektronikindustrie essenziell ist“, sagt FEEI-Obmann Wolfgang Hesoun. Denn allein im EU-Vergleich hat Österreich die dritthöchsten Kosten auf den Faktor Arbeit und ist damit längst nicht mehr konkurrenzfähig. „Bereits im Raum stehende Streiks, die eine zusätzliche Belastung, für die ohnehin schon stark geforderten Unternehmen bedeutet hätten, konnten mit dem heutigen Abschluss zudem verhindert werden“, so Hesoun weiter.

Zufrieden zeigt sich auch die Gewerkschaft. „Diese nachhaltigen Lohn- und Gehaltserhöhungen sind ein gemeinsamer Erfolg der Betriebsrät:innen und Beschäftigten. Der erfolgreiche Abschluss war erst nach Betriebsversammlungen und Streikdrohung möglich. Wir haben uns solidarisch von null bzw. 1,5 Prozent nach oben gekämpft“, so Binder und Scherz, die darauf verweisen, dass die Folgen der Teuerungskrise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor stark belasten. Der nachhaltige Abschluss sorge daher auch für mehr Vertrauen in die Zukunft.

Das Ergebnis der KV-Verhandlungen betrifft auch Änderungen im Rahmenrecht. Lehrlinge erhalten ein Plus von 3,00 %. Das Kilometergeld wird auf 50 Cent (0,47 Cent über 15.000 Kilometer) erhöht. Die Zulage für die zweite und dritte Schicht erhöht sich wie alle Zulagen um 3,00 %.

Der Kollektivvertrags-Abschluss im Detail:

  • KV-Lohn/-Gehalt: + 3 Prozent
  • Neuer Mindestlohn/Neues Mindestgrundgehalt: 2.478,76 Euro
  • Ist-Lohn/-Gehalt: + 2,75 Prozent, maximal 115 Euro
  • Lehrlinge: + 3 Prozent
  • Zulagen: + 3 Prozent
  • Reiseaufwandsentschädigungen: + 3 Prozent
  • Erhöhung des Kilometergeldes
  • Freizeitoption bis 2030 vereinbart
  • Geltungstermin: 1. Mai 2025
  • Laufzeit: 12 Monate

Tags: Elektro- & ElektronikindustrieFEEIGPAKollektivvertragPRO-GE
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