Erneut schlittert das Wiener Reparatur- und Servicezentrum R.U.S.Z in die Insolvenz. Und einmal mehr soll das Aussetzen des Reparaturbonus daran schuld sein. Immerhin betragen die Schulden diesmal aber „nur“ 130.000 Euro.
Bereits 2023, kurz nachdem der Reparaturbonus wegen diverser Betrugsfälle erstmals ausgesetzt wurde, schlitterte eine R.U.S.Z-Gesellschaft zum ersten Mal in die Insolvenz – damals betrugen die Passiva rund 700.000 Euro und 20 Mitarbeiter waren betroffen. Chef Sepp Eisenriegler kündigte bereits einen Monat später ein großartiges Comeback an. Das selbsternannte „Leitprojekt der Wiener Wirtschafts- und Innovationsstrategie Wien 2030“ und – laut Eigendefinition – nebstbei auch „Neuerfinder der seriösen Reparaturdienstleistungen“ sollte als Franchise-System raschestmöglich wiederauferstehen.
Aber mit Wiederauferstehungen ist’s halt so eine Sache: Entweder funktionierts (biblisch gesehen) nach drei Tagen, oder eben gar nicht: Mittels Eigenantrag wurde daher am 17. November die Insolvenz des Vereins vorm Handelsgericht Wien beantragt. Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind von diesem Insolvenzverfahren derzeit 13 Gläubiger mit Gesamtforderungen von rund 130.000 Euro betroffen – ebenso wie drei Dienstnehmer.
R.U.S.Z gibt (erneut) ausgesetztem Reparaturbonus die Schuld
Die Kreditschützer vom AKV beschreiben den Schuldner übrigens als einen Verein, der 2008 gegründet wurde und bereits seit 1998 als sozialökonomischer Betrieb als Reparatur- und Servicezentrum tätig war. Demnach lag der Hauptaufgabenbereich des Schuldners im Angebot von Reparaturleistungen – vorzugsweise für Privathaushalte im Großraum Wien sowie die Reparatur von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten. Darüber hinaus entwickelte sich der Schuldner „in Richtung einer Agentur für die Entwicklung und Umsetzung von F&E-, Ausbildung- und Trainingsprojekten für Fachkräfte der Mechatronik“, so schreiben jedenfalls die Kreditschützer.
Das Abgleiten in die jetzige Insolvenz wird (wieder) auf das Aussetzen des Reparaturbonus und den damit einhergehenden Liquiditätsengpass zurückgeführt, wobei die aktuellen Vermögensverhältnisse im Zuge des Verfahrens erst noch durch den Insolvenzverwalter überprüft werden müssen. Ob vom Schuldner auch diesmal eine Wiederauferstehung und in weiterer Folge eine Entschuldung im Rahmen eines Sanierungsplanes beabsichtigt ist, könne im Moment noch nicht gesagt werden. Andernfalls wird das Vermögen verwertet und an die Gläubiger ausgeschüttet.




















