Der Rat der Europäischen Union hat heute die neuen Zollbestimmungen für Kleinsendungen, die über den E-Commerce in die EU eingeführt werden, formell gebilligt. Damit wird die bisherige Zollbefreiung für Sendungen unter 150 Euro abgeschafft.
Ab 1. Juli 2026 wird für solche Sendungen ein einheitlicher Zollsatz von 3 Euro pro Warengruppe erhoben, bis voraussichtlich 2028 ein modernes EU-Zollsystem mit zentraler Datenplattform eingeführt wird.
Handelsverband begrüßt Zoll-Beschluss
„Wir begrüßen diesen überfälligen Beschluss und die Abschaffung der veralteten Ausnahmeregelung für Kleinpakete ausdrücklich“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. „Damit reagiert die EU endlich auf die wachsenden Herausforderungen durch Fernost-Plattformen und geht einen wichtigen Schritt in Richtung fairere Rahmenbedingungen für den europäischen Handel. Die Zeit drängt, denn im Vorjahr stieg der Zahl der Fernost-Kleinpakete in der EU auf 5,8 Milliarden. Das entspricht einer Paketflut von mehr als 10.000 Paketen pro Minute.“
Mehr als die Hälfte der Produkte erfüllt EU-Normen nicht
Die jüngsten Daten der EU-Kommission zeigen, welch immense Dimension das Problem mittlerweile hat: 2025 wurden 5,8 Mrd. Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro aus Fernost in die EU importiert, im Jahr davor waren es erst 4,6 Mrd. Pakete – ein Wachstum von 26 %.
Eine groß angelegte Aktion (April – Juni 2025) zeigte, dass die Mehrzahl der importierten Waren nicht den EU-Produktnormen entspricht. 20.000 Produkte – überwiegend Spielzeug und kleine Elektronikartikel – wurden stichprobenartig geprüft. Mehr als die Hälfte dieser Waren erfüllte nicht die EU-Produktnormen (z. B. Kennzeichnung, Warnhinweise, technische Anforderungen).
Bei den Produkten, die zusätzlich ins Labor gingen, wurden 84 % als gefährlich bewertet (z. B. wegen Erstickungs-, Stromschlag- oder Chemierisiken). „Die neue Zollgebühren sind ein wichtiger Schritt. Doch wie die neuen Produkttest zeigen, müssen die Fernost-Plattformen noch stärker in die Verantwortung genommen werden, damit die Waren, die in die EU gelangen, allen Zoll-, Steuer- und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Nur so kann ein wirklich faires Level Playing Field zwischen grenzüberschreitendem E-Commerce und europäischen Handelsunternehmen geschaffen werden“, betont Will.
Mehr Infos dazu finden Sie im HV eCommerce-Dossier 2026.




















