Der dritte Teil der Serie widmet sich dem Fachbegriff „Veränderung“ bei bereits in Verkehr gebrachte oder bereits in Betrieb genommene Maschinen.
Im ersten und zweiten Teil dieser Serie standen der Begriff „Veränderung“ im österreichischen Elektrotechnikgesetz und in der Eu-Cyberresilienz-Verordnung im Mittelpunkt. Auch in der neuen EU-Verordnung über Maschinen ist nun erstmals eine Definition des Begriffs enthalten. Diese Definition und die damit gestgelegten Bedingungen sind für alle Personen und Unternehmen von Bedeutung, die Maschinen betreiben, warten, instandsetzen, verändern und sicherheitstechnisch beurteilen.
Inhalt
- Wesentliche Veränderung oder „nur“ Veränderung?
- Vom Hersteller vorgesehene Veränderung
- Vom Hersteller nicht vorgesehene Veränderung
- Was ist nun eine „wesentliche Veränderung“
- Dokumentation

Alfred Mörx, OVE, IEEE – Fachautor
Web: www.diamcons.com
Mail: am@diamcons.com
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