In Abstimmung mit dem Regierungspartner brachten die Grünen einen Initiativeintrag zur Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ein. Damit wird neben der vergangenen Budgetanpassung und -aufstockung rasch auf die Erfahrungen der erster Förderdurchgänge reagiert.
Den Branchenverband Photovoltaic Austria (PV Austria) erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Hilferufe der Unternehmen, dass aufgrund von unplanbaren Lieferzeiten die Errichtungsfristen für die Förderung nicht eingehalten werden können. Unzählige bereits zugesagte Förderanträge waren und sind gefährdet.
PV Austria wies daher in zahlreichen Gesprächsrunden mit dem zuständigen Ministerium (BMK) auf die Notwendigkeit einer Anpassung des Gesetzes hin. Mit dem nun vorgelegten Initiativantrag soll dem entgegengesteuert werden, indem die Errichtungsfrist für PV-Anlagen bis 20 Kilowattpeak (kWp) zweimal um neun Monate verlängert wird. Diese Änderung soll auch rückwirkend für bereits eingereichte Projekte gültig sein.
Parlament muss nun mitziehen
Entbürokratisierung für Anlagen bis 20 kWp
Angepasst werden soll weiters die Förderung in der Kategorie B (Anlagen von 10,1 bis 20 kWp). Auch in dieser Kategorie soll es zukünftig einen fixen Fördersatz geben (anstelle eines umgekehrten Bieterverfahrens). Dieses Anlagensegment trifft vor allem Anlagen den privaten Bereich, wo die derzeitige Fördervergabe schlichtweg zu aufwendig ist. Diese Regelung soll ab dem kommenden Förderjahr 2023 gelten.