Der ElWG-Entwurf sieht vor allem im Bereich der Direktvermarktung und der Bürgerenergie wesentliche Neuerungen vor. Aus diesem Grund hat der Bundesverband Photovoltaic Austria zwei Rechtsanwaltskanzleien gebeten, die Neuerungen in diesem Bereich vorzustellen, damit sich die Branche möglichst frühzeitig auf die Neuerungen vorbereiten kann.
Hintergrund für diese Online-Vortragsreihe des Bundesverbands Photovoltaic Austria ist die Überarbeitung des bereits in die Jahre gekommenen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes. Dieses soll nicht nur fit für die erneuerbare Stromproduktion gemacht werden, sondern in Zukunft auch gänzlich neue Möglichkeiten im Bereich Direktvermarktung und Bürgerenergie bieten. Die Begutachtungsfrist des neuen Gesetzes endete bekanntlich Mitte Februar – jetzt heißt es warten.
In Kooperation mit Energie-Events und den beiden Rechtsanwaltskanzleien Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH und NHP Rechtsanwälte GmbH hat PV Austria einen 2-teiligen „Deep Dive“ aufgenommen, um die Branche frühzeitig über die neuen Möglichkeiten und wesentlichen Neuerungen zu informieren.