Na bitte, es geht doch: Das E-Wirtschaftsgesetz (ElWG) ist in Begutachtung

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Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt und klare Regeln für den gezielten und schnellen Ausbau der Stromnetze schaffen. So werden beispielsweise künftig auch die regionalen Verteilnetzbetreiber zur Vorlage von zehnjährigen Ausbauplänen verpflichtet. Heute ist das von der Branche sehnlichst erwartete ElWG in Begutachtung gegangen.

Zudem soll es mit einem zeitgemäßen ElWG künftig auch mehr Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten geben. Der Strom, der in den grünen Kraftwerken im gesamten Land produziert wird, soll auch dort ankommen, wo er gebraucht wird. Und alle die mit ihrer eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, werden damit unterstützt.

Auch die Möglichkeiten zur Eigenversorgung mit grünem Strom werden weiter ausgebaut und besser abgesichert und die Rechte von Endkunden werden gestärkt. So kann die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft durch den Lieferanten künftig nicht mehr unterbunden werden.

Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die Energiewende unerlässlich. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz schaffen wir nun bessere Regeln für den Ausbau. Künftig braucht es auch auf der regionalen Ebene langfristige Entwicklungspläne für die Netze, wir erleichtern den Anschluss für neue, grüne Kraftwerke und wir stärken die Rechte der Kundinnen und Kunden. Ein rundes Paket und der nächste Schritt am Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem für unser Land.

Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin

Der rasche Ausbau der Energie-Infrastruktur ist entscheidend für Unternehmen als auch für Konsumentinnen und Konsumenten. Wir müssen gerade jene Maßnahmen unterstützten, die Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten setzen, um die Energiewende gemeinsam voranzutreiben. Mit dem Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erreicht die Bundesregierung die wichtige Modernisierung des Strommarktes und setzt die nächsten Schritte bei der Energiewende. Das Gesetz schafft einen klaren zukunftsorientierten Rechtsrahmen für die Speicherung, die Erzeugung, und den Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen. Mit dem Begutachtungsstart des Gesetzes wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein neues Modell aus Grundversorgung und Sozialtarif erarbeiten soll.

Martin Kocher, Arbeits- und Wirtschaftsminister

Das ElWG geht nun für sechs Wochen in Begutachtung – in dieser Zeit kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nach Beschlussfassung als Regierungsvorlage soll der Gesetzesentwurf rasch an den Nationalrat übermittelt werden. Zur ElWG-Beschlussfassung im Parlament ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Mit dem Begutachtungsstart wird zudem eine Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen aus den zuständigen Ministerien, Sozialpartnern und der Energiebranche eingerichtet, die ein neues Modell der Grundversorgung unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte (Sozialtarif) erarbeiten soll. Dort sollen auch Weiterentwicklungen bei den Vorgaben für die Änderung von Preisen durch die Stromversorger diskutiert werden.

Hier gibt’s den ElWG-Begutachtungsentwurf zum Nachlesen.

Branche reagiert durchwegs erfreut aufs ElWG

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) zeigt sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über den nun vorliegenden Entwurf des neuen E-Wirtschaftsgesetzes (ElWG). „Mit der Modernisierung des E-Wirtschaftsgesetzes wird eine nachdrückliche Forderung von uns als Verband endlich erfüllt. Wir sehen den vorliegenden ElWG-Entwurf als wichtige Basis für die Photovoltaik-Branche und den weiteren PV-Ausbau“, sagt etwa Geschäftsführerin Vera Immitzer.

Man müsse allerdings den Entwurf gemeinsam mit der Branche genau unter die Lupe nehmen. Immitzer betont: „Wir als Verband werden den Entwurf in enger Zusammenarbeit mit Vertreter:innen der Branche analysieren und darauf aufbauend Stellung beziehen. Die Zeit der Begutachtung ist entscheidend, um wertvolle Rückmeldungen aus der Praxis zu sammeln und konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen!“

Forderungen: Flexibilität, Transparenz und Ausbauplan

Inhaltlich berücksichtigt der Gesetzesentwurf viele wichtige Anliegen der Branche, die der Branchenverband seit langem fordert. Dazu zählen etwa Regelungen für flexible Anschlusskonzepte, Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten und die verbindlich umzusetzenden Verteilernetzausbaupläne. Trotz erfolgreicher Einbindung vieler wichtiger Punkte besteht aber noch Raum zur Optimierung, um eine langfristige Grundlage für die Stromnetzwende und damit den kräftigen Ausbau der Photovoltaik im kommenden Jahrzehnt zu schaffen. Dies betrifft insbesondere den gesetzlichen Rahmen rund um den flexiblen Netzzugang.  „Das Klimaschutzministerium hat gute Arbeit geleistet, alle Akteure haben viel Arbeit in den Entwurf gesteckt, um eine zukunftsweisende Gesetzgebung zu ermöglichen“, lobt Immitzer.

In diesem Sinne dürfe der vorliegende, gelungene Entwurf darf nicht im Zuge der umfassenden Begutachtung verwässert werden. Nach Begutachtungsende ist zudem ein zielstrebiger Gesetzeserlass und die breite Zustimmung aller politischen Parteien wichtig: „Das ElWG stellt die Weichen für eine moderne und zeitgemäße Strominfrastruktur und ist viel zu wichtig für die Energiewende, um auf politischer Bühne zu versauern. Daher müssen wir für eine saubere und leistungsfähige Energiezukunft in Österreich alle an einem Strang ziehen“, appelliert Immitzer an die Politik.

Die PV-Branche braucht das Inkrafttreten des Gesetzes vor dem Sommer 2024. „Nur so können wir größere Photovoltaikprojekte im Jahr 2024 ermöglichen und den Ausbau von PV in Österreich vorantreiben. Und das ist dringend notwendig, um die Energiewende zu schaffen!“, denn die Energiewende funktioniert nur mit einer Stromnetzwende.

EEÖ: „Hindernisse beseitigen“

In ein ähnliches Horn stößt auch der Verband Erneuerbare Energie Österreich. „Mit einem neuen energiewendetauglichen Elektrizitätswirtschaftsgesetz kann Österreichs Strommarkt den modernen Anforderungen gerecht werden. Damit soll endlich die Grundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau der Netze und für transparente Nutzungsbedingungen für eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure im modernen Strommarkt geschaffen werden“, so Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

Laut EEÖ seien erneuerbare Energien bei der Netznutzung aber noch immer zahlreichen Hindernissen ausgesetzt. Diese müssen mit einem modernen Strommarktgesetz aus dem Weg geräumt werden. „Wenn wir den österreichischen Strommarkt mit dieser Gesetzesnovelle an die aktuellen Anforderungen anpassen, profitieren alle Akteure am Energiemarkt. Vom Haushalt, der seinen  überschüssigen Strom aus der eigenen PV-Anlage ins Netz einspeisen möchte, über das Unternehmen, das aus dem Kleinwasserkraftwerk nebenan den Strom beziehen möchte, bis zu Windkraftbetreibern, die Windkraftanlagen projektieren und ans Netz bringen möchten“, erklärt die Geschäftsführerin.

Die Reform des ElWG ist entscheidend für mehr Transparenz bei den Netzkapazitäten, für den bedarfsgerechten Netzausbau und die Sicherstellung flexibler Anschlussmöglichkeiten. „Darum ist dieses Gesetz auch so entscheidend für Österreichs Weg zur Klimaneutralität und für das Ziel von 100% Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030. Die Begutachtung hat begonnen und der EEÖ wird sich hier mit seiner Expertise in die Optimierung des Entwurfs einbringen, zugunsten einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung in Österreich“, schließt Prechtl-Grundnig.

E-Wirtschaft: Zu viel Macht dem Regulierer?

Grundsätzlich begrüßt auch die E-Wirtschaft den nun veröffentlichten Vorschlag des ElWG in weiten Teilen als wichtige Arbeitsgrundlage. „Wir warten schon lange auf den offiziellen Entwurf und freuen uns, dass in dieser Gesetzgebungsperiode noch wichtige Rahmenbedingungen für den notwenigen Umbau des Stromsystems beschlossen werden“, sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. Insbesondere den deutlichen Schritt in Richtung einer stärkeren Bepreisung der Leistung gegenüber der Arbeit bei den Netztarifen und die Definition neuer Marktpartner werden in einer ersten Einschätzung als positiv gewertet.

Weiters begrüßt die Branche die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Grundversorgung, Sozialtarif und Lieferbedingungen – also die Frage, wie Vertragsbedingungen zwischen Stromlieferanten und Kunden gestaltet werden müssen. „Wir hoffen sehr, dass wir bei diesem wichtigen Thema rasch zu Ergebnissen kommen und bald Vorschläge auf dem Tisch liegen, die ein rechtssicheres Umfeld für Kunden und Lieferanten schaffen.“

Klare Leitlinien für Tarifierung

Kritisch wird hingegen die weitreichende Bündelung von Kompetenzen in der Regulierungsbehörde gesehen. Insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Tarifierung sollten vom Gesetzgeber grundsätzliche Leitlinien vorgegeben werden, an denen sich die Regulierungsbehörde und die Netzbetreiber künftig orientieren können. „Wir wissen, dass in Vergangenheit das Augenmerk des Regulators mehr auf der Kosteneffizienz als auf einem möglichst schnellen Netzausbau gelegen hat“, sagt Schmidt.

Echte Beschleunigung statt kurzer Fristen

In diesem Zusammenhang fordert die Branche auch eine Anpassung diverser sehr kurzer Fristen. „Allein auf dem Papier wird man den Netzausbau nicht beschleunigen können. Angesichts des beispiellosen Booms im Bereich PV arbeiten die Netzbetreiber bereits jetzt am Limit“, so Schmidt. „Eine echte Beschleunigung würden schnellere Verfahren, kürzere Lieferzeiten von Komponenten und breitere öffentliche Unterstützung für Netz-Projekte bringen“, sagt Schmidt.

Die erstmalige Beschränkung der Einspeiseleistung begrüßt die Branche, hält die Regelung aber für nicht ausreichend. „PV-Anlagen etwa erreichen ihre maximale Leistung nur wenige Stunden im Jahr – die Netze auf allen Ebenen für diese seltenen Spitzen auszubauen, ergibt volkswirtschaftlich wenig Sinn und würde sich umgehend in höheren Netztarifen niederschlagen.“, sagt Schmidt. „Gerade im Sinne eines forcierten Ausbaus sollten wir uns gut überlegen, wie wir die knappe Ressource Netzkapazität bestmöglich nutzen.“

Speicher entlasten

Auch in anderen Bereichen muss aus Sicht der Branche noch nachgebessert werden: Durch die Bereitstellung von Flexibilität ermöglichen Pumpspeicher und andere Speichersysteme die Integration von PV-Anlagen und Windkraftwerken in das Stromsystem. Um Anreize für Investitionen in diese Anlagen zu setzen, sollten im ElWG Speicher von Netzentgelten befreit werden – bereits bestehende Regelungen sollten technologieneutral umgestaltet werden und einen langfristig gültigen Rahmen setzen. Auch im Hinblick auf die Situation in Nachbarländern bräuchte es eine entsprechende Entlastung, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

IG Windkraft

Und last but not least meldet sich auch die IG Windkraft zum Begutachtungsstart zu Wort. „Die IG Windkraft ist hoch erfreut, dass das ElWG nach doch sehr langen Diskussionen nun endlich in Begutachtung gesendet wird“, freut sich Geschäftsführer Stefan Moidl: „Die richtige Ausgestaltung dieses Gesetzes ist für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende sowie für die Versorgungssicherheit Österreichs von entscheidender Bedeutung.“ 

Folgende zentrale Punkte müssen in diesem Gesetz aus Sicht der IG Windkraft gut geregelt werden:  

„Ein gut ausgestaltetes ElWG ist der Grundstein für ein erneuerbares Energiesystem. Nach einer detaillierten Analyse werden wir uns gerne während der Begutachtung einbringen und hoffen, dass dieses wichtige Gesetz in geeigneter Form in den nächsten Monaten zügig im Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossen wird“, so Moidl. Im Parlament ist für das ElWG eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, also ein nationaler Konsens sowohl von Regierungs- wie auch Oppositionsparteien. 

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