Wie können sich Haushalte an einer Energiegemeinschaft beteiligen?

Energiegemeinschaft für Haushalte

Die Österreichische Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften hat einen neuen Fact Sheet veröffentlicht. Diesmal zum Thema Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften für Haushalte.

Nachbarschaftlicher Austausch von selbst erzeugter Öko-Energie soll ein Schlüssel zur klimafreundlichen Energieversorgung der Zukunft sein. Das Gesetz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EAG) ermöglicht deshalb die Gründung von Energiegemeinschaften. Seit 1. November sind auch die nötigen Verordnungen in Kraft.

Reges Interesse an Energiegemeinschaften

Das Interesse an einer solchen Gemeinschaft teilzunehmen, ist groß. Zahlreiche Unternehmen und Privathaushalte sehen darin die Chance, regional erzeugten Ökostrom zu beziehen und gleichzeitig den Ausbau von weiteren erneuerbaren Energieträgern zu unterstützen. Darüber hinaus stärken Energie-Gemeinschaften auch die regionalen Wertschöpfungsketten und kommen in den Genuss von finanziellen Vorteilen (z. B. reduzierte Netzentgelte).

Was bleibt ist die Frage, wie man nun Mitglied einer solchen Energie-Gemeinschaft werden kann? Und welche Punkte muss man als Haushalt beachten? Alles dazu gibt’s jetzt in einem aktuellen Factsheet der Österreichischen Koordinierungsstelle für Energie-Gemeinschaften zu lesen.

Hier geht´s zum Factsheet

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