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Wie optimieren Sie Ihre finanziellen Mittel – durch Offene-Posten-Management

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
17. März 2022
in Service
0
Steuertipps zum Jahreswechsel 2022

(c) Gerd Altmann / PIXABAY

In den letzten Beiträgen haben wir uns mit Finanzierungskennzahlen beschäftigt, für die es entscheidend ist wie lange Mittel in Vermögensgegenständen gebunden sind (Bspw. sind Kassa & Bank sofort verfügbar).

Von Betrieb zu Betrieb kann das sehr unterschiedlich sein – je schneller jedoch Forderungen zu Geld werden, desto besser ist das für Ihr Unternehmen, weil schneller Geld in der Kasse landet. Messen können Sie das mit Hilfe der nachfolgenden Kennzahlen.

Umschlagskennzahlen

Mit Debitoren(Kunden)-Umschlagskennzahlen errechnen Sie, wie schnell Forderungen zu Geld werden. Hierfür benötigen Sie lediglich den Jahresumsatz sowie die durchschnittlichen Forderungen aus Lieferung und Leistung (LuL). Das ist der durchschnittliche Betrag, in dessen Höhe Mittel gebunden sind, bis sie eingehen.

Der durchschnittliche Forderungsbestand aus LuL ergibt sich aus dem Anfangsbestand eines Jahres zuzüglich dem Endbestand, geteilt durch zwei:

Bspw.:
Forderungen LuL zum Jahresbeginn: EUR 130.000
Forderungen LuL zum Jahresende: EUR 170.000
Durchschnittliche Forderungen:
(130.000 + 170.000) / 2 = EUR 150.000

Die Debitorenumschlagshäufigkeit wird nun wie folgt ermittelt:
= Jahresumsatz / Durchschnittliche Forderung aus LuL

Achten Sie auf Brutto- bzw. Netto-Beträge! In den Forderungen LuL ist meist die Umsatzsteuer enthalten. Daher muss den Forderungen der Bruttoumsatz gegenübergestellt oder – noch besser – die Umsatzsteuer aus den Forderungen herausgerechnet werden.

Bsp.: Jahresumsatz: 2.100.000
Debitorenumschlagshäufigkeit = 2.100.000 / 150.000 = 14

In unserem Beispiel sind die Forderungen 14 Mal im Umsatz enthalten. Nun müssen Sie nur 365 Tage durch die Debitorenumschlagshäufigkeit dividieren und kommen so zur Debitorenumschlagsdauer: 365 / 14 = 26,07

Das bedeutet, dass die Forderungen im Durchschnitt nach rund 26 Tagen von Ihren Kunden beglichen werden. Je höher die Debitorenumschlagshäufigkeit ist, desto geringer ist die Umschlagsdauer und somit die Kapitalbindung bzw. die benötigte Finanzierung.

Eine kurze Debitorenumschlagsdauer zeigt, dass das Mahnwesen gut organisiert ist und die Kunden pünktlich zahlen.

Zu einem Problem bei der Berechnung kann es kommen, wenn ein Unternehmen nicht nur Zielverkäufe tätigt, sondern auch Bargeschäfte abwickelt. Die Barumsätze werden nicht in den Forderungen erfasst und können so die Aussage der Kennzahl verzerren. Um diese Verzerrung zu verhindern, ist es wichtig, dass Barerlöse gesondert verbucht werden. Richten Sie daher Ihr Rechnungswesen dementsprechend ein!

Die Kreditoren(Lieferanten)- Umschlagskennzahl liefert die Information, innerhalb welchen Zeitraums Sie Ihre offenen Lieferanten-Verbindlichkeiten begleichen. Hierfür benötigen Sie den „Wareneinsatz“ und die durchschnittlichen Verbindlichkeiten LuL, das Vorgehen ist ansonsten ident zu oben:

Kreditorenumschlagshäufigkeit = Wareneinsatz / Durchschnittliche Verbindlichkeiten aus LuL
Kreditorenumschlagsdauer = 365 Tage / Kreditorenumschlagshäufigkeit

Ebenso ist auf Brutto- bzw. Netto-Beträge zu achten. Achtung, zudem können sich die Verbindlichkeiten LuL nicht nur auf den Wareneinsatz beziehen, sondern auch im Zusammenhang mit sonstigen Aufwendungen entstehen.

Eine lange Kreditorenumschlagsdauer zeigt, dass Sie die Zahlungsziele der Lieferanten ausnutzen bzw. überziehen.

SLT Tipp: Im Idealfall sind die Kreditoren- und Debitorenumschlagsdauer deckungsgleich. So kommt es in diesem Bereich zu keinem Problem in der Finanzierung. Dann kann das Geld, mit dem die Kunden die Forderungen beglichen haben, gleich dazu verwendet werden, die Lieferantenverbindlichkeiten zu zahlen.
Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht uns anzurufen und das kostenlose Erstgespräch zu nutzen. Wir freuen uns darauf!

SLT Kanzleileitung
Prof. Mag. Rudolf Siart & Mag. René Lipkovich

SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG, Thaliastraße 85, 1160 Wien
www.slt.at, E-Mail: slt@slt.at

zum vorherigen Beitrag der Serie

Stand: 01.02.2022; Haftung ausgeschlossen

Tags: KennzahlenSteuern
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