Die hohen Energiepreise gefährden nicht nur den Wohlstand der österreichischen Bevölkerung, sie stellen auch die größte Herausforderung für alle Unternehmen des Landes dar. Der Handel, der hierzulande insgesamt 600.000 Menschen beschäftigt, kämpft mit einer Vervielfachung der Stromkosten. 6.000 Geschäften droht bis Jahresende die Schließung. Viele weitere stoßen an ihre wirtschaftlichen Grenzen.
Daher appellieren 121 Non-Food-Handelsunternehmen aller Größenklassen und Sektoren unter dem Dach des Handelsverbandes an die Bundesregierung, den Energiekostenzuschuss treffsicherer auszugestalten und endlich von den beihilferechtlichen Möglichkeiten der EU im Vollumfang Gebrauch zu machen.
„Die heimischen Handelsunternehmen sind aufgrund dieses Marktversagens auf schnelle und treffsichere staatliche Unterstützungsmaßnahmen angewiesen. Das jüngste Entlastungspaket für die Wirtschaft hat in der Branche großen Unmut ausgelöst, da es sowohl intransparent, als auch viel zu bürokratisch ausgestaltet ist. Der Energiekostenzuschuss ist überhaupt nicht treffsicher und gleicht einem reinen Industriekostenzuschuss so die Bilanz der Rückmeldungen aller Händler“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. „Die österreichische Bundesregierung hat überdies krasse, künstliche Hürden eingezogen, die große Teile der Handelsunternehmen von den Förderungen ausschließen. Beispielsweise ist die Ausnahme für Unternehmen mit einem Umsatz unter 700.000 Euro für unsere Branche viel zu gering angesetzt.“
Die 6 Forderungen der österreichischen Handelsunternehmen
- Wegfall des zusätzlichen 3% bzw. 0,5 %-Kriteriums in Stufe 1 und 2 beim Energiekostenzuschuss, da dies keine Vorgabe der EU ist. Alternativ: Wesentliche Erhöhung der Ausnahmegrenze von 700.000 Euro.
- Wegfall der willkürlichen Grenze in Stufe 1, dass die Energiekosten des Unternehmens 8 Millionen Euro nicht übersteigen dürfen.
- Abstellen auf Betriebe anstatt auf das „Gesamtunternehmern“ bei der Berechnung der Zuschüsse.
- Vereinfachung der Berechnung + längere Antragsfrist (kein „first come, first served“-Prinzip bei Auszahlung der Förderung).
- Besserer Einbezug des Handels in künftige Förderungen ab Oktober 2022 bzw. für 2023 unter größtmöglicher Ausnutzung des überarbeiteten befristeten Krisenrahmens der EU für den Handel.
- Weiterentwicklung des Merit-Order Systems auf EU-Ebene.