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Infoseite: Bundesgremium informiert über die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
12. Mai 2026
in Branche
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Eckpunkte zum Recht auf Reparatur

© Bundesgremium Elektro- und Einrichtungsfachhandel

Das Recht auf Reparatur (Right to Repair bzw. R2R) ist bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Aktuell befindet sich die Richtlinie in Österreich noch in der Umsetzung. Schon jetzt hat das Bundesgremium des Elektrohandels eine Infoseite/Infoblatt mit allen wesentlichen Punkten zusammengestellt.

Vorweg stellt sich natürlich die Frage, welche konkreten Änderungen die Richtlinie für Händler mit sich bringt. Dazu zählt etwa eine  

Verlängerung der Gewährleistung

Bei ALLEN Produkten verlängert sich die Gewährleistungsfrist um maximal ein Jahr (somit längstens auf drei Jahre), wenn innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist nach Kauf eine Reparatur durchgeführt wird. Die maximale Gewährleistungsfrist nach Durchführung einer Reparatur innerhalb der Gewährleistungspflicht beträgt bei beweglichen Sachen somit 3 Jahre ab Übergabe / Kauf.

Recht auf Reparatur

Das Recht auf Reparatur selbst besteht

  • primär gegenüber dem Hersteller und nur bei einer eingeschränkten Produktgruppe 
  • nur im Umfang der Anforderungen an die Reparierbarkeit nach den im Anhang II aufgelisteten Ökodesign-Rechtsakten für diese Produkte 
  • nur, wenn der Mangel an der Ware außerhalb der Gewährleistungspflicht des Verkäufers eintritt.

Alle Neuerungen gelten übrigens nur gegenüber Verbraucher:innen, nicht jedoch im B2B-Business.

Hinweis: Noch bis zum 17. Mai läuft eine die Fachhandelsumfrage zum Thema „Recht auf Reparatur“. And dieser Stelle ein großer Dank an alle, die bereits teilgenommen haben. Sollte Ihre Meinung noch fehlen: Jede zusätzliche Stimme zählt und hilft dabei, die Zukunft des Reparaturmarktes aktiv mitzugestalten. Bitte nutzen Sie die letzte Chance mitzubestimmen! Danke für Ihre Unterstützung.

Hier geht’s direkt zur Umfrage: https://ifh.survalyzer.eu/Umfrage_Recht_auf_Reparatur?urlVar01=_A

Mehr Details und eine ausführlichere Zusammenfassung der kommenden Eckpunkte finden Sie auch der Infoseite des Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels:  Recht auf Reparatur (Right to Repair/R2R) sowie Änderungen im Gewährleistungsrecht gegenüber Verbraucher:innen ab 31.7.2026 – WKO

Tags: Bundesgremium des Elektro- und EinrichtungsfachhandelsRecht auf Reparatur
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