Innung und PV Austria begrüßen Vorschlag zur MwSt.-Befreiung von PV-Anlagen

Wird die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen gestrichen?

© PV Austria/Wirli

Erfreut reagierten die Bundesinnung der Elektrotechniker und der Bundesverband Photovoltaic Austria auf den Vorschlag von Energieministerin Leonore Gewessler, die Mehrwertsteuer auf die Anschaffung einer Photovoltaikanlage zu streichen. Vorausgesetzt freilich, der Vorschlag wird auch rasch und unkompliziert umgesetzt.

In jedem Fall könnte ein solcher Schritt eine große und unbürokratische Abhilfe bei der aktuell sehr herausfordernden Fördersituation bei privaten Anlagen sein. „Die Bundesinnung fordert diese Maßnahme zwar bereits seit Jahren – dass es nun so weit sein könnte, ist eine positive Entwicklung in Richtung Bürokratieabbau für alle Bürger*innen und vor allem für das Elektrogewerbe, das in den meisten Fällen die Förderabwicklung übernimmt“, spricht sich BIM Andreas Wirth klar für den Vorstoß der Energieministerin aus.

Längst überfällig

Ins gleiche Horn stößt auch der Branchenverband Photovoltaic Austria (PV Austria). „Die Streichung der MwSt. auf PV-Anlagen ist ein längst überfälliger Schritt. Andere EU-Länder wie Deutschland gingen den Schritt der Mehrwertsteuer-Anpassung bereits und dies wird positiv angenommen. Es wird Zeit, dass Österreich hier auch reagiert und diesen einfachen Hebel bewegt“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria. Beide Vertreter appellieren an die Verantwortlichen der Politik, und hier vor allem an Finanzminister Magnus Brunner, den Vorschlag der Mehrwertsteuer-Anpassung ernsthaft zu prüfen, um bei den Endkund*innen, den österreichischen Elektrotechniker*innen und der Förderstelle für spürbare Entlastungen zu sorgen.

Mehrwertsteuer-Anpassungen sind keine Seltenheit

Dass Mehrwertsteuersätze als Instrument fungieren könnten, ist nicht neu. So diente eine entsprechende Absenkung bereits in der Corona-Krise als Abfederungsmaßnahme für Bereiche, die besonders schwer getroffen waren. Zudem herrschen in Österreich unterschiedliche Steuersätze auf unterschiedliche Güter – warum eine PV-Anlage zur Sonnenstromerzeugung hier nicht bereits eine Ausnahme darstellt bzw. einem niedrigeren Satz unterworfen ist, ist nicht nachvollziehbar. Nun muss diese Maßnahme rasch finalisiert und umgesetzt werden, damit auch dieses Jahr wieder ein Rekord-Zubaujahr für die Photovoltaik wird und sich die frustrierende Fördersituation entspannt.

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