Installation von PV-Modulen: Klarstellungen bringen jetzt mehr Licht ins (Steuer-)Dunkel

Klarstellungen des BMF

© WKO

Der Bundesinnung ist es gelungen, eine konkrete (schriftliche) Klarstellung des Finanzministeriums in Sachen Installation von PV-Modulen“ zu erhalten. Dazu hat die Innung einen Leistungskatalog erstellt, welcher all jene Elektroinstallations-Leistungen (DC- und AC-seitig) auflistet, die nötig sind, um einen sicheren Betrieb der PV-Anlage sicherzustellen. Eine weitere Klarstellung betrifft übrigens die Speicherkapazität.

Diese Klarstellung ist insofern wesentlich, als dass diese Arbeiten dann ebenfalls unter den seit Jahresanfang geltenden Nullsteuersatz fallen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zum Thema Nullsteuersatz im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen zwei Klarstellungen getroffen. Diese Klarstellungen wurden in den vom BMF veröffentlichten FAQ und Anfragen zum Steuersatz für Photovoltaikmodule ergänzt. Sie betreffen die Frage, was unter „Installation von Photovoltaikmodulen“ zu verstehen ist und das Verhältnis zwischen PV-Modulleistung und Speicherkapazität anbelangt.

FAQ des Bundesministeriums für Finanzen

Basierend auf dieser Klarstellung hat die Bundesinnung einen Leistungskatalog zur Beschreibung von DC- und AC-seitigen Arbeiten und Elektroinstallationen erstellt. Zur Installation von Photovoltaikmodulen zählen damit also auch bestimmte Leistungen (Elektroinstallationen), die für einen sicheren Betrieb von Photovoltaikanlagen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des Elektrotechnikgesetzes 1992 und den zugehörigen Verordnungen erforderlich sind.

In der praktischen Umsetzung können anlagenspezifisch weitere notwendige elektrische Installationen für einen sicheren Betrieb von Photovoltaikanlagen erforderlich sein. Die Notwendigkeit von Maßnahmen und Installationen ist im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung im Gewerbebetrieb für Elektrotechnik von einer ausgebildeten Elektrofachkraft (Elektrotechniker mit erfolgreich absolvierter Lehrabschlussprüfung) durchzuführen, zu begründen und zu dokumentieren.

Den kompletten Leistungskatalog finden Sie in der PDF-Datei, die Sie am Ende dieses Beitrags herunterladen können!

Die zweite Klarstellung des Finanzministeriums betrifft das Verhältnis zwischen PV-Modulleistung und Kapazität, des mit den Modulen erworbenen Speichers.

Klarstellung zum Steuersatz für PV-Module

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