PV-Module fallen unter die österreichische Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und gelten als Gewerbegeräte – auch dann, wenn sie in privaten Haushalten verbaut sind. Bundesinnung, PV-Austria und EAK haben hierzu einen Leitfaden erstellt.
PV-Module unterliegen dem Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung”. Neben diversen Meldeverpflichtungen ist auch die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.
Verantwortlich für die Sammlung und Verwertung defekter Module ist derjenige, der PV-Module zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzt (Hersteller/Erst-Inverkehr-Bringer). Das betrifft somit einerseits österreichische Hersteller, andererseits aber auch Importeure/Händler/befugte Gewerbetreibende (insb. Elektrotechniker:in), die aus dem Ausland PV-Module beziehen (inkl. Käufe von ausländischen Online-Shops) und in Österreich vertreiben.
Richtige Entsorgung von PV-Modulen
Um den Elektrikern in ihrem im betrieblichen Alltag mehr Sicherheit zu geben, wurde ein praxisnahes Merkblatt in Kooperation mit der EAK (Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle), PV-Austria und der Bundesinnung erarbeitet. Dieses soll eine klare Orientierung bieten und bei der korrekten Umsetzung unterstützen.




















