Laut österreichischem Gesetz können „Letztverbraucher“, also Endkonsumenten, Altbatterien unentgeltlich beim „Letztvertreiber“, also dem Händler, zurückgeben. Das gilt sowohl für große Handelsketten als auch für jeden Fachhändler, der Batterien verkauft. Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Dieser Leitfaden von Varta dient als kleine Hilfe und Stütze für Händler und fasst die wichtigsten Infos zusammen.
In Österreich gibt es neben den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinden ein hervorragendes kostenloses Sammelsystem für alle Verkäufer von Batterien. Die Kosten für die Batterieenentsorgung übernehmen dabei die Hersteller.
Für die Abholung von Altbatterien in Österreich ist die Firma Saubermacher zuständig.
- Schreiben Sie eine E-Mail oder ein Fax mit allen erforderlichen Daten (Firma, Adresse, Ansprechperson, wenn vorhanden GLN-Nummer) an: batterien@saubermacher.at und geben Sie an, dass Sie gerne Sammelkartons bekommen und an der Abholung teilnehmen möchten.
- Die Abholung (inkl. Entsorgung) ist kostenlos.
- Es ist kein aktiver Anruf oder Fax erforderlich, die Abholung erfolgt automatisch halbjährlich jeweils in den Monaten April und Oktober. Vom Sammelpartner werden alle vollen bereit gestellten Sammelkartons abgeholt und ausreichend Leerkartons für sechs Monate zugestellt.
- Sie erhalten bei Abholung einen Begleitschein (bzw. Lieferschein) für den Nachweis der ordnungsgemäßen Übergabe.
Definitionen
– Definition Batterie:
Die österreichische Batterienverordnung, BGBl. II Nr. 159/2008, unterscheidet drei verschiedene Batterienarten: Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien. In Ihrem Bereich sind Sie hauptsächlich mit Gerätebatterien konfrontiert.
Im Sinne der Verordnung sind Gerätebatterien: Batterien, Knopfzellen, Batteriesätze oder Akkumulatoren.
- Die gekapselt sind und
- die in der Hand gehalten werden können und
- bei denen es sich weder um Industriebatterien noch um Fahrzeugbatterien handelt, es sei denn, die Industriebatterien finden in Elektro-und Elektronikgeräten für private Haushalte Verwendung
Darunter fallen z.B.:
- Monozellenbatterien (AA, AAA, C, D, 9V)
- Knopfzellen (kleine, runde Gerätebatterien, deren Durchmesser größer ist als ihre Höhe und die für besondere Verwendungs-zwecke wie Hörgeräte, Armbanduhren, kleine tragbare Geräte oder zur Reservestromversorgung bestimmt sind)
- Lithium-Batterien (vorwiegend aus Geräten wie Mobiltelefonen, Tablets, Digitalkameras, Camcorders, elektronischen Rasierern, elektronischen Zigaretten, Taschenlampen, ferngesteuertem Spielzeug sowie tragbarem Elektrowerkzeug; auch E-Bike-Akkus fallen unter diese Kategorie)
- Lithium-Primärzellen (AA, AAA, 9V)
- NiMH Akkus (AA, AAA, C, D, 9V)
- Sonstige Batterien: z.B. für Weidezäune, Baustellenlampen, etc.
– „Letztverbraucher“ ist jeder, der Batterien zum Gebrauch erwirbt
– Letztvertreiber“ ist jeder, der Batterien erwerbsmäßig einem Letztverbraucher anbietet
Tipps zur Altbatteriensammlung:
- Kontrollieren Sie die Sammelbox regelmäßig auf beschädigte, deformierte oder aufgeblähte Batterien und Akkus – bringen Sie diese besser sofort zu Ihrem örtlichen Altstoffsammelzentrum oder Ihrer Problemstoffsammelstelle.
- Wenn die Box voll ist, kleben Sie sie zu und lagern Sie sie bis zur Abholung an einem gut zugänglichen Ort bei normaler Raumtemperatur (nicht im Freien, nicht großer Hitze oder Kälte aussetzen).
Lithium-Batterien
Lithium-Altbatterien bieten durch ihre hohe Energiedichte, ihr geringes Gewicht und die geringe Selbstentladung große Vorteile während der Nutzungsdauer. Aber besonders ihre spezifischen Eigenschaften bergen ein gewisses Gefahrenpotential – vor allem bei unsachgemäßem Umgang bzw. falscher Entsorgung.
Seit Inkrafttreten der neuen Abfallbehandlungspflichtenverordnung am 07.10.2019 sind gem. §17 Abs. 5 Lithiumbatterien
- mit einer Bruttomasse von jeweils mehr als 500g oder
- Lithium-Ionen-Zellen mit einer Nennenergie von jeweils mehr als 20Wattstunden, Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von jeweils mehr als 100Wattstunden sowie
- Lithium-Metall-Zellen mit einer Menge von jeweils mehr als 1g Lithium und Lithium-Metall-Batterien in einer Gesamtmenge mit jeweils mehr als 2g Lithium
getrennt von anderen Altbatterien, die kein Lithium enthalten, zu sammeln und zu lagern. Eine gemeinsame Sammlung und Lagerung mit anderen Lithiumbatterien ist zulässig.
Aus diesem Grund – und um dem erhöhten Gefahrenpotential adäquat entgegenzutreten – gibt es für Lithiumbatterien dieser Kategorie gesonderte Gebinde. Es handelt sich um bauartgeprüfte 60-Liter-Stahlfässer mit Spannringdeckel, die über ein gesondertes Entlüftungsventil verfügen. In diesen Fässern befindet sich ein 150 my starker Inlaysack mit 40 l Vermiculite (Füllstoff).
- Bei augenscheinlich nicht defekten Lithiumbatterien reicht es, die Pole abzukleben, um sie vor Kurzschluss zu sichern. Dann können die Altbatterien stückweise in das Fass eingebracht werden.
- Sollten Lithiumbatterien Sengspuren aufweisen, verformt oder aufgebläht sein, packen Sie sie bitte einzeln in Innensäcke und legen Sie sie dann in das Fass ein.
Bitte sorgen Sie in beiden Fällen dafür, dass die Altbatterien von ausreichend Vermiculite umgeben sind.
Die Fässer werden dann ADR-konform gekennzeichnet (grüne Etiketten mit Angaben über den Absender bei augenscheinlich nicht defekten Lithiumbatterien und rote Etiketten für augenscheinlich defekte Altbatterien) und können von der Firma Saubermacher abgeholt werden.
Sollten Sie zur Sammlung von Lithium-Batterien weitere Fragen oder Interesse an geeigneten Gebinden haben, steht Ihnen die European Recycling Plattform Austria GmbH (Tel.: +43 1 2350140 bzw. austria@erp-recycling.org) gerne zur Verfügung.
Sicher ist sicher.
Wer auch bei den Gerätebatterien auf Nummer Sicher gehen will, kann auf eine Brandschutz-Hülle für die Batteriesammelboxen zurückgreifen. Allerdings sind diese Boxen nicht Teil des allgemeinen Sammelsystems und werden somit nicht kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine solche den Batteriesammelboxen in der Größe und Funktion angepasste Box gibt es zum Beispiel von der Firma umdasch.