Im Zuge der Österreichischen Fachtagung für Photovoltaik und Stromspeicherung veröffentlicht der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) einen knapp 90 Seiten starken Leitfaden, der durch die Gesetze für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Österreich führt.
Der Umfang bestätigt, was viele Anlagenerrichter*innen im Alltag schon längst wissen und auch ständig beklagen: Kein Bundesland gleicht dem anderen, die Vorgaben wirken teilweise willkürlich und sind mehr als veraltet.
Landeshauptleute müssen ihre Gesetze zukunftsfit machen
In dem Leitfaden werden neben Bundesgesetzen wie dem Luftfahrtgesetz, dem Wohnungseigentumsgesetz, der Gewerbeordnung und dem Wasserrechtsgesetz hauptsächlich Landesgesetze zum Elektrizitätsrecht, zur Raumordnung, zum Baurecht und zum Naturschutz analysiert und laienverständlich aufbereitet. In Summe ergibt dies 36 verschiedene Gesetze, die bei der Errichtung und dem Betrieb von PV-Anlagen in Österreich einzuhalten sind – technische Normen noch nicht inkludiert.
Vereinheitlichung notwendig – kein Bundesland gleicht dem anderen
In einigen Bundesländer ist es einfacher, eine PV-Anlage zu erreichten als in anderen. Immitzer: „Über den Genehmigungsaufwand entscheidet allein die Landesgrenze. Kleine Sprünge in der Genehmigungsfreiheit von beispielsweise 20 kWp auf 50 kWp bringen uns nicht weiter.“ Wenn die PV als eine der tragenden Säulen der Energieversorgung werden soll, wird dringend eine Vereinheitlichung über alle Bundesländer hinweg benötigt.
Als Vorbild vorangehen kann beispielsweise das Bundesland Salzburg mit dem durchaus PV-freundlichsten Landes-ElWOG in Österreich: Eine Anlage ist dann genehmigungsfrei anzuschließen, wenn diese von einem Fachbetrieb errichtet wird. Die freundlichste Bauordnung findet man in Niederösterreich. Vorbilder sind auch jene Bundesländer, die – auch wenn noch ausbaufähig – eine PV-Verpflichtung gesetzlich verankert haben: Niederösterreich, Wien und die Steiermark. Die fortschrittlichste Raumordnung findet man im Burgenland. Hier ist nicht nur der Ausbau der Freiflächen-PV öffentliches Interesse und steht damit über Natur- und Landschaftsschutz, sondern es werden erstmals auch aktiv Flächen für Freiflächenanlagen ausgewiesen.
Der ausführliche Leitfaden steht ausschließlich den Mitgliedern von PV Austria zur Verfügung.