Miele mahnt nicht-autorisierte Amazon-Händler ab

Miele Abmahnungen

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Nachdem Miele sich per Anfang Jänner vom Amazon-Marktplatz zurückgezogen hat, mahnt der Traditions-Hausgerätehersteller nun vermehrt nicht-autorisierte Handelspartner ab.   

Im Jänner 2024 hat sich Miele bekanntlich hochoffiziell vom Verkauf auf Amazon zurückgezogen. Diesen Umstand hat ein Unternehmenssprecher damals auch gegenüber der deutschen Online-Plattform Onlinehändler News bestätigt: „Miele betreibt ein selektives Distributionssystem im Europäischen Wirtschaftsraum, in dem unter anderem konkrete Qualitätsanforderungen für die Vermarktung von Miele-Produkten vorgegeben werden. Wir können bestätigen, dass Amazon seit dem 1. Jänner 2024 nicht mehr autorisiert ist.“

Das Miele-Statement im Volltext

Im Interesse einer qualitativ hochwertigen Vermarktung vertreibt Miele seine Produkte für den Haushalt im Europäischen Wirtschaftsraum über ein sogenanntes Selektives Vertriebssystem (SDS). Konkret bedeutet dies, dass nur autorisierte Vertriebspartner die entsprechenden Produkte von Miele verkaufen dürfen, die sich verpflichtet haben etwa bei Sortiment, Präsentation, Beratung und Service strenge Qualitätskriterien zu erfüllen. Im Gegenzug unterstützt Miele diese Vertriebspartner auf vielfältige Weise, etwa durch Verkäuferschulungen, bei Vermarktungsaktionen und der Gestaltung des Point-of Sale bis hin zu hochwertigen und aufmerksamkeitsstarken Shop-in-Shop-Konzepten. Die Endkundinnen und Endkunden profitieren von einer gleichbleibend hohen Beratungs- und Servicequalität.

Das Autorisierungserfordernis gilt für die stationären Handel wie auch online, wobei für Online-Shops naturgemäß zum Teil andere bzw. zusätzliche Kriterien gelten.

Den aktuellen Autorisierungsvertrag haben europaweit mehrere Zehntausend Vertriebspartner unterzeichnet. In diesem Zusammenhang können wir bestätigen, dass Amazon diesen Vertrag bislang nicht unterzeichnet hat und daher derzeit (= seit dem 1. Januar 2024) für den Verkauf von Miele-Produkten für den Haushalt nicht autorisiert ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir weitere Details zu Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Vertriebspartnern nicht kommunizieren oder kommentieren.

Abmahnungen wegen Produktfotos & Reimporten

Kürzlich dürfte man in den Weiten des Amazon-Onlinehandels aber trotz Verbots fündig geworden sein – zumindest zwei konkrete Fälle sind inzwischen öffentlich bekannt.

Im ersten Fall wird dem abgemahnten Unternehmen vorgeworfen, nicht genehmigte Reimporte von Zubehör und Ersatzteilen in den Europäischen Wirtschaftsraum bei Amazon zu inserieren. Ist dies der Fall, kann sich der Hersteller unter Berufung auf ihre Markenrechte dagegen zur Wehr setzen. Die Abmahnung wird übrigens mit 2.293,25 Euro taxiert – Unterlassungserklärung inklusive.

In einem zweiten Fall beruft man sich auf das Urheberrecht an seinen Produktfotos. Ein – laut Miele-Darstellung – ebenfalls nicht autorisierter Amazon-Händler soll für den Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör die urheberrechtlich geschützten Produktfotos des Unternehmens benutzt haben. Eine Zustimmung oder eine Lizenz für die Bildnutzung habe der Händler – laut Hersteller – jedoch nicht und daraus würde sich eine rechtswidrige Nutzung der Produktbilder ergeben. Auch hier werden eine Unterlassungserklärung sowie 2.816,69 Euro verlangt – wobei in diesem Betrag auch ein Testkauf seitens des Beschwerdeführers inkludiert ist. 

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