Neue Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften startet

Energiegemeinschaften

(c) Österreichische Koordinationsstelle Energiegemeinschaften

Der Klima- und Energiefonds bündelt Aktivitäten und Wissen aus Bund und Bundesländern rund um Erneuerbare-Energie- und Bürgerenergiegemeinschaften in neuer Serviceeinrichtung. Mit Heute startet außerdem das Förderprogramm „Energiegemeinschaften“.

Den Strom aus der PV-Anlage des Nachbarn nutzen, die regional erzeugte erneuerbare Energie aus der Biogasanlage direkt in der Region verbrauchen: Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen, Energiegemeinschaften zu gründen. Um die Umsetzung so rasch und effizient wie möglich voranzutreiben, hat das Klimaschutzministerium (BMK) den Klima- und Energiefonds beauftragt, die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ zu starten. Das heute startende Förderprogramm „Energiegemeinschaften“ unterstützt dabei. Vier Mio. Euro Förderbudget, dotiert aus Mitteln des BMK, stehen ab sofort zur Verfügung.

Dezentrale Energieversorgung

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) werden erstmals Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) ermöglicht, bei denen sich mindestens zwei Partner zusammenschließen, um die eigenerzeugte Energie zu verbrauchen, speichern oder zu verkaufen. Dies können natürliche oder juristische Personen, Gemeinden, oder kleine und mittlere Unternehmen sein. Damit steht einer dezentralen Energieversorgung nun nichts mehr im Weg.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Mit Energiegemeinschaften können allen Menschen in Österreich die Möglichkeit nutzen Teil der Energiewende zu werden. Europaweit sind wir hier Vorreiter – wir ermöglichen es den Menschen gemeinsam Erneuerbare Energie zu nutzen, produzieren, speichern und verkaufen. Damit läuten wir einen Paradigmenwechsel in der Energieversorgung ein. Denn damit steht einer dezentralen Energieversorgung nun nichts mehr im Weg. So nimmt die Energiewende immer weiter an Fahrt auf.“

Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Ingmar Höbarth: „Österreich hat die besten Voraussetzungen, internationaler Frontrunner für Energiegemeinschaften zu werden. Wir freuen uns, mit der Koordinationsstelle diese wichtige Aufgabe für den Klimaschutz in Österreich begleiten zu dürfen, mit dem heute startenden Förderprogramm geben wir einen ersten Anstoß.“

Beratungsstellen in den Bundesländern

In den Bundesländern stehen regionale Beratungsstellen zur Verfügung. Sie begleiten Energiegemeinschaften von der Planung bis zur Umsetzung unter Berücksichtigung der landesspezifischen Rahmenbedingungen. Bruno Oberhuber, Geschäftsführer Energie Tirol: „Wir freuen uns darauf, als kompetenter Ansprechpartner für alle Energiefragen in Tirol ab sofort Menschen dabei zu unterstützen, Energie nachhaltig zu erzeugen und einzusparen und ihren Alltag umweltfreundlich zu gestalten. Durch die enge und hervorragende Kooperation mit der Koordinierungsstelle bieten wir hier gemeinsam eine Info- und Beratungsplattform für alle, die die Energiewende selbst gestalten wollen.“

Neue Koordinationsstelle beim Klima- und Energiefonds

Angesiedelt ist die neue „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ beim Klima- und Energiefonds. Mit seriösen, unabhängigen und qualitätsgeprüften Informationen soll sie dazu beitragen, funktionierende Energiegemeinschaften so rasch wie möglich zu etablieren. Geleitet wird die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ von Eva Dvorak. Sie war zuvor verantwortlich für den Bereich Erneuerbare Energien bei der Abteilung Energieplanung der Stadt Wien und in verschiedenen Beratungspositionen tätig, etwa für die Kommunalkredit Public Consulting.

Förderprogramm „Energiegemeinschaften“

Mit diesem Programm wird der Aufbau erster Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften in Österreich unterstützt und dadurch die Energiewende vorangetrieben. Ziel ist es, eine Initialzündung für eine breite Umsetzung zu setzen. Unterstützt werden daher bewusst Projekte, die als Vorbild dienen. Diese sollen andere Personen, Gemeinden, Regionen und Projektentwickler zur Nachahmung anregen. Das Programm ist dreistufig aufgebaut (Pionier-, Sondierungs- und Integrationsphase), Einreichungen für die erste Stufe (Pionierphase) sind ab sofort bis 31.10.2021 (12 Uhr) möglich. Hier geht’s zur offiziellen Ausschreibung.

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