Neue Pflichten für Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister ab 1. Jänner 2023

Neue Pflichten für Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister

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Mit der letzten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes wird eine langjährige UFH Forderung umgesetzt. Ab 1. Jänner 2023 ist gesichert, dass Hersteller, die über Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister Produkte nach Österreich vertreiben, tatsächlich ihren Herstellerpflichten nachkommen.

Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen stationären Handel und Onlinehandel sichergestellt und eine Lücke im bestehenden System der Herstellerverantwortung geschlossen werden.

E-Commerce-Dienstleister müssen künftig vertraglich sicherstellen, ihre Dienste nur jenen Kunden anzubieten, die ihre Herstellerverantwortung in Österreich ernst nehmen und an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Andernfalls sind die Kunden von der Nutzung der Dienste auszuschließen und es trifft die Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister dafür eine entsprechende Haftung.

Diese Regelung betrifft sowohl inländische als auch ausländische Hersteller bzw. Händler von Elektrogeräten und Gerätebatterien, die über Online-Marktplätze Waren vertreiben oder die Dienstleistung von Fulfilment-Dienstleistern in Anspruch nehmen.

UFH informiert über diese Pflichten im neuen UFH Infoblatt und bietet sowohl für inländische als auch für ausländische Hersteller und Händler eine einfache und rechtssichere Übernahme der Herstellerpflichten für Elektrogeräte und Gerätebatterien an:

Weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier.

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