Niederösterreich: Aktion „Sicheres Wohnen“ verlängert

SicheresWohnen Alarmanlagen

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Die Aktion „Sicheres Wohnen“ wurde bis 30. Juni 2021 verlängert. Mit dieser Förderung wird vom Land Niederösterreich der Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren in Form eines Direktzuschusses unterstützt.

Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Ein Hauptwohnsitz ist allerdings erforderlich. Zu beachten ist beim Einbau außerdem, dass diese nach der OVE Richtlinie R2 errichtet wird. Nach der Montage muss ein Installationsattest ausgestellt werden. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich bietet als Serviceleistung eine Suchfunktion unter http://alarm.elektroinfo.at, mit der entsprechende Anbieter gefunden werden können. Weitere Details gibt’s in dieser Broschüre.

Als Förderung gibt’s einen Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % (max. 1.000 Euro bei Alarmanlagen). Die Förderung „Sicheres Wohnen“ gilt rückwirkend per 1. Jänner 2019 und ist mit 30. Juni 2021 befristet. Der Antrag kann ausschließlich online und von einer natürlichen Person eingereicht werden.

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