Am 21. September endet die Begutachtung des Entwurfs der „Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über PV-Anlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV)“. Darin regelt die NÖ-Landesregierung auf welchen Flächen zukünftig PV-Anlagen größer zwei Hektar umgesetzt werden dürfen. 2020 wurde in NÖ mit einer Novelle des Raumordnungsgesetzes die Umsetzung von PV-Anlagen größer 2 Hektar schlagartig gestoppt. Seitdem wartet die Branche auf die Zonierungs-Verordnung.
Flächen-Quick-Check
Gerade einmal 1.288 Hektar möchte die NÖ-Landesregierung für größere PV-Anlagen freigeben. Dabei sind diese Flächen aus unterschiedlichen Gründen kaum in dem Ausmaß tatsächlich nutzbar. Notwendig wäre mindestens das Doppelte mit sichergestellter Nutzbarkeit, um die Strompreise langfristig zu senken und zu stabilisieren.
Bewertung des Entwurfs im Detail
Der Branchenverband PV Austria sieht den vorliegenden Entwurf auf Grund der folgenden Punkte als dringend verbesserungswürdig:
- PV-Ausbauziel für Niederösterreich ist zu gering
Die Österreichische Energie Agentur analysierte kürzlich, wie viele PV-Anlagen über Österreich verteilt zu errichten sind, um vollständig erneuerbaren und damit kostengünstigen Strom zu garantieren. Für NÖ ergibt sich daraus eine PV-Stromerzeugung von 3.000 Gigawattstunden (GWh). Das Land selbst begnügt sich mit einer Zielsetzung der PV-Stromerzeugung von gerade einmal 2.000 GWh. Weitere Studien zeigen, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur etwa die Hälfte der PV-Stromerzeugung an Gebäuden, Infrastruktur oder sonst verbauter Umwelt möglich ist. Für die restliche Stromerzeugung braucht es Anlagen in der Freifläche. Dafür muss das Land dringend geeignete Flächen freigeben, die es durchaus gibt.
- Zu wenig Flächen ausgewiesen
Zum Vergleich: Das Burgenland ist Österreichs Front-Runner im Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion sowie in der Ausweisung von Flächen für PV-Anlagen. Bei nur rund einem Drittel der Landesfläche NÖ hat das BGLD bereits vor längerem genau dieselbe PV-Fläche wie nun NÖ geplant und verordnet. Das BGLD führt bereits die zweite Zonenausweisung durch. Diese ambitionierte Zonierung soll das geforderte Tempo in den Ausbau der erneuerbaren, heimischen Stromerzeugung bringen, um somit der Klima- und Energiekrise Herr zu werden.
- Ausgewählte Flächen im Entwurf sind größtenteils nicht nutzbar
Erschwerend kommt hinzu, dass die ausgewählten Zonen aus mannigfaltigen Gründen nicht nutzbar sind. Einige davon sind unter anderem noch aktive und konkurrierende Nutzungen von Flächen wie Schotterabbau, Deponien oder Kläranlagen. Die notwendige Widmungspflicht seitens der Gemeinden, ausständige Naturschutzrechtliche Prüfungen oder bis zu 16 unterschiedliche Eigentümer*innen der Flächen erhöhen die Komplexität und verhindern eine erfolgreiche, rasche Umsetzung. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine PV-Stromproduktion von gerade einmal 0,1 GWh möglich.
- Künstliches Kleinhalten der PV-Anlagen anstatt vollständiges Ausnutzen der Zonen
Anstatt zumindest die ausgewiesenen Zonen vollständig nutzen zu können, wird die Größe der PV-Anlagen mit maximal 10 Hektar pro Zone weiter eingeschränkt. Dabei gibt es Zonen, die bis zu 30 Hektar umfassen, aber nur zu einem Drittel zur Sonnenstromproduktion genutzt werden dürfen. Fortschrittlichen Gemeinden wird die Möglichkeit genommen, in ihrer Region größere Projekte (wie bspw. Bürger*innenanlagen) umzusetzen. Darüber hinaus verursacht dieses künstliche Kleinhalten einen kleinteiligen Ausbau mit vielen Eingriffen in die Landschaft, anstatt geeignete Zonen vollständig zu nutzen und damit Eingriffe zu reduzieren.
Daher müssen folgende Punkte dringend eingearbeitet werden:
- Ausweisung von mind. 3.000 Hektar für PV-Anlagen mit tatsächlicher Nutzbarkeit (entspricht 0,16 Prozent der Landesfläche NÖ).
- Fokus auf Flächen mit vorhandener Stromnetzkapazität.
- Fortschrittliche Gemeinden müssen die Möglichkeit erhalten, Zonen vollständig zu nutzen und bei Bedarf größer zu errichten, denn sie kennen ihre Region am besten.
- Konzept der Agri-PV Nutzung muss in Zonen umsetzbar sein (den Vorgaben des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes entsprechend).
- Fast-Track für Genehmigungsverfahren von Projekten in der Zone, wie es auf EU-Ebene RePower EU vorsieht, um Bürokratie abzubauen und Projekte nicht unnötig in die Länge zu ziehen bei bereits ausgewiesener Fläche.