• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown

Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

22. März 2022
Regio Data Onlinehandel 2025

Onlinehandel 2025: Starkes Wachstum kehrt zurück

25. Juli 2025
Die zusätzliche Anbindung an das österreichweite APG-Netz sichert die Stromversorgung und verbessert die Nutzung von Strom aus Kleinwasserkraft und Fotovoltaik. © APG / Andreas Brugger

Zweite Osttiroler Anbindung ans öst. Stromnetz: Umspannwerk Matrei in Betrieb

25. Juli 2025
Betriebsmittel und Anlagen - Konformität womit?

Betriebsmittel und Anlagen – Konformität womit?

24. Juli 2025
Roman Kmenta: Mangel an Fachkräften

Roman Kmenta: Wenn Sie suchen müssen, läuft etwas falsch 

24. Juli 2025
Neuerungen Steuern 2025

Aktuelle Neuerungen beim Steuerrecht

24. Juli 2025
Anzeigepflicht beauftragter ausländischer Subunternehmen

Anzeigepflichten bei Beauftragung ausländischer Subunternehmer

24. Juli 2025
Vera Immitzer: Energiewende - Nix, nix und wieder nix

Vera Immitzer: Nix, nix und wieder nix

24. Juli 2025
Mario Fasching: Schlagschatten - Reparaturkultur ohne Reparaturbonus

Mario Fasching: Schlagschatten – Reparaturkultur ohne Reparaturbonus

24. Juli 2025
Altes Pommes-Öl wäscht Silber aus 

Altes Pommes-Öl wäscht Silber aus 

24. Juli 2025
Neue Fachbeitragsserie: Eine Frage der Haftung

PV-Anlagen: Eine Frage der Haftung

24. Juli 2025
Eleganz trifft Technik: Hotel Astoria erstrahlt im neuen Glanz

Eleganz trifft Technik: Hotel Astoria erstrahlt im neuen Glanz

23. Juli 2025
Das Vermeiden von Retouren für Nachhaltigkeit

Das Vermeiden von Retouren für Nachhaltigkeit

23. Juli 2025
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Branche

Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
22. März 2022
in Branche
0
COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown

© Gerd Altmann / Pixabay

Zu Beginn der Coronapandemie hat die Bundesregierung rasch finanzielle Hilfsinstrumente für betroffene Unternehmen entwickelt und über die COFAG ausbezahlt. Dazu zählen auch der Fixkostenzuschuss und der Verlustersatz, bei dem Unternehmen abhängig von der Höhe ihres Umsatzausfalls vom Staat einen Teil ihrer Aufwendungen ersetzt bekommen. Zu den anrechenbaren Kosten zählen hier auch Mieten und Pachtaufwendungen, die Unternehmen zu zahlen haben.

Bis zum 18. März 2022 hat die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) 3,82 Mrd. Euro an Fixkostenzuschuss und Verlustersatz an 148.518 Unternehmen ausbezahlt.

Gesetz und Richtlinien regeln Rückzahlungen

Im Herbst 2021 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass kein Mietzins zu zahlen ist, wenn das Geschäftslokal aufgrund der Betretungsverbote nicht benutzbar ist. Zudem entschied der OGH, dass Unternehmen, die staatliche Zuschüsse bekommen haben, diese nicht an Vermieter weitergeben müssen. Mieter dürfen den Teil des Zuschusses, den sie für Mieten bekommen haben, die nun gar nicht zu bezahlen sind, nicht behalten, sondern haben diesen an die COFAG zurückzuzahlen.

Um sparsam mit Steuergeld umzugehen und die angespannte Situation der Klein- und Mittelbetriebe nicht zu verschärfen, regelt die mit Jahresbeginn 2022 in Kraft getretene Änderung des ABBAG-Gesetzes sowohl allfällige Rückforderungen von anteiligem Fixkostenzuschuss und Verlustersatz als auch die künftigen Auszahlungen durch die COFAG.

Durch die mit 16. März 2022 veröffentlichten Novellen der Richtlinien zum Fixkostenzuschuss und Verlustersatz stehen jetzt auch die technischen Details der Regelung fest und bilden die rechtliche Grundlage für die Rückzahlungen. Die Richtlinien definieren das Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit und regeln, wie mit Rückforderungen von Bestandszuschüssen über und unter dem Grenzbetrag von 12.500 Euro umgegangen wird.

Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit

Für den Umfang der Auszahlung von Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz und für die Höhe der Rückforderung eines allfälligen Bestandszinsanteils ist die tatsächliche Nutzbarkeit der Geschäftsräumlichkeit in jenen Zeiträumen maßgeblich, in denen das Unternehmen direkt von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen war.

War ein Geschäftslokal teilweise nutzbar, etwa für die Abholung von Waren oder ein Lokal im Gassenverkauf, so können diese Unternehmen die anteiligen Bestandszinsen im Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit weiterhin ansetzen. Die jüngsten Novellen der Verordnungen für die Zuschüsse konkretisieren die tatsächliche Nutzbarkeit.

Das Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit muss von geförderten Unternehmen anhand geeigneter Aufzeichnungen nachgewiesen werden. Liegt keine fremdübliche und sachgerechte Vereinbarung mit dem Mieter vor, kann die tatsächliche Nutzbarkeit auch vereinfachend anhand des dem Mietobjekts zuzurechnenden Umsatzausfalls ermittelt werden. Dabei müssen Fördernehmer den für die Beantragung des Zuschusses ermittelten Prozentsatz des Umsatzausfalls als Ausgangspunkt der Berechnung heranziehen.

Sind nur Teile eines Geschäftslokals von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen, so können die davon nicht betroffenen Flächen bei der Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit überhaupt außer Ansatz bleiben, wenn diesen Flächen aufgrund eines gesonderten Ausweises im Bestandsvertrag ein konkreter Teil des Bestandszinses zugeordnet werden kann. Für diese Flächen können die Bestandszinsen in voller Höhe angesetzt werden.

Rückforderung der Bestandszinsen im Interesse aller COFAG-Fördernehmer

Für bereits ausgezahlten Förderungen wird die COFAG nur aktiv auf geförderte Unternehmen zugehen und anteilige Zuschüsse zurückfordern, wenn diesem Unternehmen Zuschüsse für im Zeitraum des behördlichen Betretungsverbotes zu entrichtende Bestandszinszahlungen in Höhe von zumindest 12.500 Euro pro Monat zugrunde liegen.

Bei allen anderen Unternehmen wird die korrekte Rückzahlung im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung kontrolliert. Wenn sich hier herausstellt, dass ein Unternehmen nicht alles Zumutbare geleistet hat, um seine Kosten und damit die Höhe der beantragten Förderungen zu reduzieren, liegt eine Verletzung der Schadensminderungspflicht vor.

Abgesehen davon liegt es auch im ökonomischen Interesse aller geförderten Unternehmen, die Bestandszinsenfrage zu regeln: Denn die Zuschüsse der COFAG decken jeweils nur einen Teil der Bestandszinsen (entsprechend der jeweiligen Ersatzrate im Fixkostenzuschuss bzw. Verlustersatz). Wenn sich Unternehmen bezahlte Bestandszinsen zurückholen, geben sie nur die anteiligen Zuschüsse an die COFAG zurück und können die Differenz auf die gesamt entrichteten Bestandszinsen für sich behalten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Mehr Branchen-Meldungen
Tags: COFAGCovid-19Zuschüsse
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Regio Data Onlinehandel 2025
Branche

Onlinehandel 2025: Starkes Wachstum kehrt zurück

25. Juli 2025
Reparaturbonus Comeback 2025
Branche

Reparaturbonus kommt noch heuer zurück

23. Juli 2025
KSV1870: Pleiten durch inkompetentes Management
Branche

KSV1870: Viele Pleiten durch inkompetentes Management verursacht

16. Juli 2025
Veränderung der Konsumausgaben 2025
Branche

Konsumausgaben 2025: Steigende Kaufkraft meidet den Handel

11. Juli 2025
RExel expo 2026: 21- und 22- Jänner 2026
Branche

Rexel expo 2026: Großhändler zeigt sich „kompromisslos elektrisch“

9. Juli 2025
IFA 2025 erneut Innovations-Hotspot für Home & Consumer Tech
Branche

IFA 2025 als Innovations-Hotspot für Home- & Consumer-Tech

3. Juli 2025
WERBUNG

Meist gelesen

  • Branchen-Urgestein Harald Schiefer startet bei ElectronicPartner neu durch. © Jean Van Lülik/Red Zac

    Er ist zurück: Harald Schiefer dockt bei ElectronicPartner an

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Studie: Energiewende steht und fällt mit den Batteriespeichern

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Kollektivvertrag 2025: Löhne und Gehälter steigen um durchschnittlich 2,15 Prozent

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Elektro-Shop Köck jetzt neu am Rapid-Trikot

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • 70 Jahre und noch lange nicht fertig: Komm.-Rat Mst. Franz „Rocky“ Rockenschaub

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2025 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2025 ELEKTRO|branche.at