Steuertipps zum Jahreswechsel 2022

(c) Gerd Altmann / PIXABAY

Alle Jahre wieder empfiehlt sich zum Jahresende ein Steuercheck. Wir präsentieren hierzu eine Auswahl möglicher Ansatzpunkte für den KMU-Bereich. Egal ob Unternehmer oder Dienstnehmer, die in diesem Beitrag vorgestellten einfachen Handgriffe zur Optimierung Ihrer Steuerlast haben jedenfalls eines gemein: Sie müssen noch bis zum 31. Dezember durchgeführt werden. Denn bekanntlich ist es am „32. Dezember“ zu spät.

12 Steuertipps

SLT Tipp: Es gibt noch einiges mehr zum Jahreswechsel zu bedenken, aber aus Platzgründen können nicht alle Themen behandelt werden. Woran wir Sie aber gern erinnern, ist, dass die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für alle Aufzeichnungen (Belege, Bücher etc.) des Jahres 2015 abläuft – ausgenommen Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Grundstücken (bis 22 Jahre) oder für ein allenfalls laufendes behördliches oder gerichtliches Verfahren.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die verlängerte Aufbewahrungsfrist aller Unterlagen, Belege und Arbeitsaufzeichnungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit und Investitionsprämie (jeweils 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres des letzten Auszahlung) hin.

SLT Kanzleileitung
Prof. Mag. Rudolf Siart & Mag. René Lipkovich

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www.slt.at, E-Mail: slt@slt.at

Stand: 28.10.2022, Haftung ausgeschlossen

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