Stromspeicheranlagen-Förderung startet mit 10. April 2024

Stromspeicheranlagen-Förderung startet mit 10. April 2024

© Klima- und Energiefonds

Den Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken – das ist das Ziel der Bundesregierung bis 2030. Stromspeicher helfen, erneuerbare Energien ins System zu integrieren und sorgen für eine sichere Stromversorgung. Mit dem Programm „Stromspeicheranlagen“ fördert der Klima- und Energiefonds die Neuerrichtung bzw. die Erweiterung von elektrischen Speicheranlagen zu bereits vorhandenen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie.

Zur Förderung eingereicht werden können Anlagen, die ab dem 1.1.2024 geliefert worden sind bzw. geliefert werden. Für die Förderaktion stehen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK).

Immer mehr Haushalte und Betriebe produzieren ihren eigenen Strom und treiben damit die Energiewende voran. Stromspeicher ermöglichen eine effizientere Nutzung der selbst produzierten grünen Energie und entlasten damit auch die Netze. Daher freut es mich, dass wir mit der Förderung für Stromspeicheranlagen einen weiteren Schritt in Richtung klimaneutraler Energieversorgung gehen.

Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin

Effiziente Stromspeicher sind entscheidend für die Energiewende. Durch den Ausbau und die Erweiterung von Speicheranlagen können wir mehr erneuerbare Energie in der Region nutzen und in unser Energiesystem integrieren.

Bernd Vogl, Geschäftsführer Klima- und Energiefonds

Details zum Förderprogramm

Gefördert werden sowohl neu errichtete als auch die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh (Mindestgröße von 4 kWh sowie mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung).

Voraussetzung ist, dass diese zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Weiters muss die Anlage dem Stand der Technik entsprechen, von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden und mindestens zehn Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben. Pro Standort kann im Rahmen dieses Förderprogramms nur für eine Stromspeicheranlage angesucht, pro Anlage kann nur ein Förderantrag gestellt werden.

Das Programm fördert Projekte, die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können oder nicht im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingereicht werden können.

Die Einreichung für die Förderaktion verläuft in zwei Schritten:

  1. Registrierung unter www.speicher.klimafonds.gv.at
  2. Die Antragstellung kann erst nach der Online-Registrierung sowie der Errichtung der Anlage erfolgen.
    • Anlagen, die vor 1.1.2024 geliefert und/oder errichtet wurden, sind nicht förderbar.
Die Ausschreibung „Stromspeicheranlagen“ ist ab 10.4.2024 geöffnet. Für die Umsetzung und Antragstellung haben Förderwerber:innen 24 Monate Zeit.

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