Wie Sie einen Finanzplan erstellen

(c) Gerd Altmann / PIXABAY

In den letzten Ausgaben haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie mit Hilfe des Working Capitals und der Geldflussrechnung die finanzielle Lage Ihres Unternehmens beurteilen können. Eine wichtige Rolle bei der Planung für die Zukunft spielt dabei auch der Finanzplan, welcher die kommenden Monate bis hin zu Jahren abbilden soll.

Grundsätzlich werden in einem Finanzplan die Einnahmen im Planungszeitraum den Ausgaben im selben Zeitraum gegenüberstellen, mit anderen Worten zusammengefasst: „Was kommt rein – Was geht raus?“.

In aller Regel sollte die Finanzplanung zumindest für das kommende Geschäftsjahr in Monatsabschnitten erstellt werden. In Krisenzeiten, wenn es besonders heikel ist oder starke Schwankungen zu erwarten sind, muss auf eine wochenweise Planung zurückgegriffen werden.

Im Rahmen des Finanzplans werden die Erträge und Aufwände nach Zahlungszu- und -abfluss berücksichtigt. Es kommt dabei nicht auf den Anspruch (Forderungen) oder die Verpflichtung (Verbindlichkeiten) an, sondern darauf, wann es in der Kasse „klingelt“. Somit kann der Finanzmittelbedarf bzw. -überschuss ermittelt werden.
Es sind die tatsächlichen Zahlungseingänge bzw. die tatsächlichen Zahlungsausgänge anzusetzen. Diese können vom buchhalterischen Umsatz bzw. Aufwand (beträchtlich) abweichen, vor allem, wenn lange Zahlungsziele gewährt oder in Anspruch genommen werden.

Das heißt also, die Einnahmen und Ausgaben werden anhand der vergangenen Aufzeichnungen (Bspw. Einnahmen-Ausgabenrechnung bzw. Gewinn und Verlustrechnung) gemäß Ihrer Erfahrung geplant. So können Sie einerseits längerfristig feststellen, wann Sie wie viel Geld benötigen und ob ausreichend Mittel dafür vorhanden sind und andererseits die Finanzierung rechtzeitig planen (bspw. Kontokorrentkredit).

Aufbau Finanzplan:

Zu Beginn des Finanzplanes stehen die erwarteten Umsatzerlöse (Zahlungseingänge), der Einfachheit halber netto.
Als nächstes werden alle Betriebsausgaben zusammengezählt und von den Einnahmen abgezogen. Zu den Betriebsausgaben zählen: Material, Personal, Miete, Strom, Telefon, KFZ, Betriebsversicherungen, Sozialversicherung, Sonstige Abgaben, etc.
Alles jeweils entsprechend der zu betrachtenden Periode (Woche, Monat, Jahr).

Erstellen Sie einen Finanzplan am besten immer monatsweise für das kommende Jahr – auf Basis der Erfahrung aus der Vergangenheit und der Zukunftsplanung.
Wichtig sind dabei auch die regelmäßigen Überprüfungen und Nachbesserungen. Wird im Rahmen des Soll-Ist-Vergleichs festgestellt, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht wurden, muss analysiert werden wieso und dann der Plan angepasst werden. Diese Analyse ist wichtig für die Zukunft – damit Fehler nicht wiederholt werden.

Weitere Tipps und Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage. Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht uns anzurufen und das kostenlose Erstgespräch zu nutzen. Wir freuen uns darauf!

SLT Kanzleileitung
Prof. Mag. Rudolf Siart & Mag. René Lipkovich

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Stand: 17.06.2021; Haftung ausgeschlossen

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