Am Montag (31.1.) soll der Lockdown für Ungeimpfte enden, das gaben Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bekannt. Viel ändern wird sich dadurch allerdings nicht, denn die 2G-Regel bleibt aufrecht – auch im Handel.
Gestern stand Mückstein zwar in Sachen Lockdown-Ende noch auf der Bremse, der Druck dürfte aber von allen Seiten aber zu hoch geworden sein. Einen Tag später erachten die Experten der zur Pandemiebekämpfung eingerichteten gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (GECKO) diese Maßnahme nämlich nicht mehr als sinnvoll.
Viel ändert sich durch 2G-Regel ohnehin nicht
Das Ende des Lockdowns ist – wenn man’s genau betrachtet – aber ohnehin nur Augenauswischerei. Mückstein stellte für die nächste CoV-Verordnung am Mittwoch zwar weitere Änderungen in den Raum – sagte aber gleichzeitig, dass Österreich im Kampf gegen die Pandemie weiter auf sehr strenge Maßnahmen setze. Als Beispiel nannte er die weiterhin geltende 2G-Regel „in fast allen Bereichen“. Zudem werde das bisherige Testregime aufrechterhalten. Auch die Sperrstunde um 22.00 Uhr bleibt erhalten. Aber immerhin, so ätzt FPÖ-Chef Herbert Kickl, dürfen Ungeimpfte dann Spazierengehen, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen.
Allein durch das Beibehalten der bisherigen 2G-Regeln bleiben Umgeimpfte nämlich weiterhin sehr eingeschränkt. Aus der Opposition wurden zuletzt Forderungen nach weiteren Lockerungen laut. So hatte zuletzt nicht nur die FPÖ ein Ende des Lockdowns für Ungeimpfte gefordert, sondern auch NEOS. In der SPÖ hatten sich Jörg Leichtfried und der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil in diese Richtung geäußert. Handelsverband und Wirtschaftskammer sind ohnehin Verfechter eines Handels ohne 2G-Regel. Auch die NEOS und die FPÖ forderte zuletzt zudem ein Ende der 2G-Regel im Handel und die Aufhebung der Sperrstunde in der Gastronomie.
Wie geht’s nach dem 1. Februar weiter?
Rechtsexperten halten mit der Einführung der Impfpflicht ab 1. Februar die Einschränkungen für nicht mehr haltbar. So sagte etwa Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck in der „Presse“, dass die 2G-Regel in Hotels und Lokalen weiterhin vorstellbar sei. „Aber ob ein Ungeimpfter sich nicht einmal Schuhe kaufen können soll, weiß ich nicht“, meint der Professor.