Kein gutes Haar lässt der Bundesverband Photovoltaic Austria an der vorliegenden Verordnung für die PV-Investförderung. Über 50 Verbesserungsvorschläge und Unklarheiten hat der Verband in seiner offiziellen Stellungnahme zum Verordnungsentwurf angesprochen. Heute endet bekanntlich die öffentliche Begutachtungsfrist.
Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz hat vergangenen Sommer die Grundlage für einen deutlichen Ausbau der Photovoltaik gelegt. Bei der Verordnung für die erste Förderschiene – die Investitionsförderung – endet heute die öffentliche Begutachtung. Die zweite Förderschiene – die Marktprämienförderung – wird in den nächsten Wochen folgen.
„Wir mussten erschüttert feststellen, dass die Ausbauziele der Regierung und der jährliche PV-Zubau von 1.100 MW sich im vorliegenden Entwurf zur Verordnung noch nicht wieder finden“, fasst Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Photovoltaic Austria die Stellungnahme zum Entwurf zusammen. „Dabei zeigt sich in diesen Tagen einmal mehr wie wichtig regionale und nationale Produktion und damit Versorgungssicherheit sind um global unabhängiger zu sein.“
PV-Investförderung: Verdoppelung gefordert
In Anbetracht der noch länger ausständigen Marktprämienförderung, (auf Grund fehlender Rahmenbedingungen werden dieses Jahr kaum Projekte umsetzbar sein) ist eine Fokussierung auf eine adäquate Investitionsförderung das Gebot der Stunde. Die Projektpipeline, die seit Beschluss des Gesetzes aufgebaut wurde, ist mittlerweile enorm.
Ausreichend Förderbudget ist in der Investitionsförderung aber noch nicht vorhanden. Nicht einmal das Fördervolumen vor EAG-Zeiten soll, so sieht es der Entwurf vor, zur Verfügung stehen. Dabei ist die unbürokratische und rasche Lösung recht einfach: Ausstattung der Investitionsförderung mit deutlich höherem Förderbudget, um die Projektpipeline abzubauen und zeitgleich durch neue Projekte den Großteil des diesjährigen Ausbaus zu forcieren.
Diese umfassenden Umsetzungsmöglichkeiten werden jedoch nur geschaffen, wenn das Förderbudget für PV-Anlagen auf mindestens 144 Mio. Euro im Jahr 2022 gehoben wird, jenes für Stromspeicher auf 30 Mio. Euro. Die Einführung eines eigenen Budgets für Stromspeicher ermöglicht, dass die vorgesehenen Fördermittel gerecht aufgeteilt werden.