Überraschung: Es gibt wieder einmal ein Verordnungs-Chaos in Sachen Corona. Einen Tag vor dem Ende der FFP2-Maskenpflicht im nicht-lebensnotwendigen Handel änderte das Gesundheitsministerium die rechtliche Einstufung. Ergebnis: Die neue Regelung ist für Konsument:innen jetzt undurchschaubar.
Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung beim letzten Öffnungsgipfel, die FFP2-Maskenpflicht ab 5. März ausschließlich im „lebensnotwendigen Handel“ beizubehalten, soll diese nun doch auch in vielen Geschäften abseits des täglichen Bedarfs weiterhin bestehen bleiben. Nach der rechtlichen Begründung des Gesundheitsministeriums fallen auch alle Mischbetriebe, die bestimmte Waren wie Tierfutter, Medizinprodukte (z.B. Fieberthermometer, Pflaster) oder Sicherheits- und Notfallprodukten (z.B. Brennstoffe, Leuchtmittel) im Sortiment haben, unter die FFP2-Maskenpflicht.
Maskenpflicht undurchschaubar
Das führt zur absurden Situation, dass viele Handelsgeschäfte, die (als nicht-lebensnotwendig) im harten Lockdown geschlossen halten mussten, nun plötzlich als „lebensnotwendig“ eingestuft werden. So müsste beispielsweise in einem Baumarkt, in dem auch Brennstoffe oder Tierfutter verkauft werden, weiterhin im gesamten Geschäft eine FFP2-Maske von Kund:innen und Beschäftigten getragen werden. Auch in einem Möbelhaus, in dem Leuchtmittel verkauft werden, gilt die FFP2-Maskenpflicht demnach theoretisch weiterhin.
Die Gesundheit der Konsument:innen steht für den österreichischen Handel bekanntlich an oberster Stelle. Und die Branche sei auch nicht grundsätzlich gegen die bestehende FFP2-Maskenpflicht, sofern es die virologische Situation erforderlich macht, heißt es vom Handelsverband. Aber ohne ein Mindestmaß an Rechts- und Planungssicherheit werde es für die tausenden krisengebeutelten Handelsbetriebe immer schwieriger, ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können.