Im Zuge einiger Neuerungen in den letzten Monaten hat der Bundesverband Photovoltaic Austria seinen beliebten „Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen“ oder kurz „PV-Steuerleitfaden“ neu überarbeitet.
Im Zuge der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlagen und eines Stromspeichers sind einige gesetzliche sowie normative Vorgaben zu beachten. PV Austria hat für Sie die wichtigsten Rechtsmaterien und speziellen Themen aus dem Bereich der Photovoltaik und Stromspeicherung kompakt zusammengefasst.
Inhalt des PV-Steuerleitfaden
Auf diese Fragen erhalten Sie im aktualisierten PV-Steuerleitfaden ausführliche Informationen:
- Welche Gewerbeberechtigung ist für die Planung und Installation der PV-Anlage erforderlich?
- Ist mein Sonnenstrom steuerpflichtig?
- Was passiert nach dem Abbau der PV-Anlagen mit den Modulen?
- Genehmigungsfreiheit für betriebliche PV-Anlagen seit 2021
Steuerliche Beurteilung von PV-Anlagen und Stromspeichern
Bei der Anschaffung und dem Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher muss auch auf steuerliche Aspekte geachtet werden. Dies beinhaltet die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Elektrizitätsabgabe.
Den gesamten Gesetzestext können Sie hier nachlesen: Einkommensteuergesetz 1988.
Den adaptierten Absatz finden Sie unter: § 3. (1) 39. Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh…….
Exkurs Elektrizitätsabgabe:
Mit 14. Februar 2022 kann es zu einer Überarbeitung des Elektrizitätsabgabegesetz. Im § 2 Abs. 4 heißt es nun, dass alle erneuerbaren Stromerzeuger von der Elektrizitätsabgabe auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom befreit sind. Eine entsprechend angepasste UmsetzungsVO ist noch ausständig. Ob wie bisher für PV-Anlagen mit einem Selbstverbrauch des erzeugten PV-Stroms von über 25.000 kWh pro Jahr eine Anzeigenpflicht beim Finanzamt bzw. Aufzeichnungspflicht besteht, ist noch nicht geregelt.
Regelungen bis 14. Februar 2022:
Anlagebetreiber, die den selbst erzeugten PV-Strom auch selber nutzen, haben folgende Regelungen betreffend die Elektrizitätsabgabe zu beachten.
Für PV-Anlagen mit einem Selbstverbrauch des erzeugten PV-Stroms von über 25.000 kWh pro Jahr besteht eine Anzeigenpflicht beim Finanzamt innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme der PV-Anlage (Meldung mittels Finanz-Online). Es sind Aufzeichnungen über die erzeugte Strommenge, den Selbstverbrauch und die ins öffentliche Netz eingespeiste Strommenge zu führen und Jahresabgabenerklärungen an das Finanzamt zu übermitteln. Auch Bestandsanlagen sind beim Finanzamt zu melden. Eine Veranlagung entfällt, wenn die Abgabenschuld weniger als 50 Euro pro Jahr beträgt.
Leider gibt es seitens Finanzamt noch kein geeignetes Formular zur Erklärung. Einstweilen kann die Anzeige und die jährliche Erklärung formlos über FinanzOnline (unter dem Punkt sonstige Services / sonstige Anträge / sonstige Anbringen & Anfragen) übermittelt werden. PV-Anlagen mit einem Selbstverbrauch des erzeugten PV-Stroms bis 25.000 kWh pro Jahr unterliegen nicht der Anzeigenpflicht beim Finanzamt und auch nicht der jährlichen Meldepflicht.
Links und Downloads zur Elektrizitätsabgabe:
- Die gesamte Rechtsvorschrift für Elektrizitätsabgabegesetz (§ 2 Steuerbefreiungen) finden Sie hier .
- Die Umsetzungsverordnung zum Elektrizitätsabgabegesetz finden Sie hier.
- Den Erlass zur Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und verbrauchten Strom finden Sie hier.
Wer in eine Photovoltaik-Anlage investiert, diese betreibt und den Strom selbst nutzt (Eigenstromverbrauch) oder diesen weiterverkauft, muss sich auch mit dem österreichischen Steuerrecht befassen. Durch die Investition, die Einnahmen aus dem Stromverkauf und/oder die Entnahme von selbst erzeugtem Strom für private Zwecke entsteht Einkommensteuerpflicht, aber auch die Frage der Umsatzsteuerpflicht ist zu klären.
Im vorliegenden PV-Steuerleitfaden hat der Bundesverband PV-Austria alles steuerlich Wissenswerte rund um die Investition und den Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher kompakt zusammengefasst. Sämtliche aktuellen Änderungen wurden dort bzw. im PV-Steuerleitfaden (Auflage 5) bereits berücksichtigt.
Online Vortrag: „Ist mein Sonnenstrom steuerpflichtig?“
Im Rahmen der PV(A)-Vortragsreihe (2020) sprach Franz Eßletzbichler, Steuerberater bei der Ötscherlandtreuhand SteuerberatungsgmbH über die steuerliche Situation beim Kauf und dem Betrieb von PV-Anlagen und Stromspeicher in Österreich. Den Online-Vortrag können Sie unter www.pvaustria.at/pv-steuerrecht jeder Zeit und kostenlos nachhören.
Die Neuauflage des PV-Steuerleitfadens sowie weitere Hinweise zur steuerlichen Betrachtung von PV-Anlagen finden Sie außerdem unter pvaustria.at/rechtlicher-rahmen.