Zwischen den gesetzlichen Anforderungen an die elektrotechnische Sicherheit in Österreich und der Anwendung der elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften bestehen schon immer enge Zusammenhänge. Seit dem Juli 2020 muss bzw. darf in besonderen Fällen und nach Durchführung einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung bei der Planung und Ausführung elektrischer Niederspannungsanlagen von kundgemachten elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften abgewichen werden. Die Kenntnis dieser Zusammenhänge ist für Planer, Errichter, Betreiber, Instandhalter, Prüfer und auch in Streitfällen wichtig.
Eur.Phys. Dipl.-Ing. Alfred Mörx, OVE, IEEE; Inhaber und Leiter von diam-consult, Ingenieurbüro für Physik, Wien; Vorsitzender des Technischen Subkomitees Allgemeine Grundsätze, Schutzmaßnahmen des OVE.
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