Das Programm der neuen Bundesregierung ist veröffentlicht und damit auch die geplanten Maßnahmen und Anreize zu Steuern und Finanzen für den Zeitraum 2025-2029 (Kapitel „Steuern/Finanzen“).
In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht von Maßnahmen und Anreizen, die Sie sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Arbeitgeber betreffen können.
Dienstnehmer
Für das Steuerjahr 2025 wurde nun eine neue Form der Mitarbeiterprämie eingeführt. Demnach gibt es ab nun die Möglichkeit Dienstnehmern eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 € zu gewähren. Auch der Freibetrag für sonstige Bezüge wie das 13. und 14. Gehalt (derzeit 620 €) soll angehoben werden. Weiters ist ab dem Jahr 2027 eine erweiterte steuerliche Begünstigung für Überstunden und Zuschläge vorgesehen.
Zudem wird die Erwerbsbeteiligung von Pensionisten gefördert, indem der Zuverdienst zur Alterspension ab 2026 durch eine reduzierte Steuerbelastung (25 % Abzugsteuer als Endbesteuerung) sowie durch Befreiungen im Bereich der Sozialversicherung attraktiver gestaltet wird. Zur generellen Entlastung der Erwerbstätigen ist eine stufenweise Reduktion der Lohnnebenkosten über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) geplant. Allerding wird ein Drittel der automatischen Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs („kalte Progression“) nicht mehr berücksichtigt.
Selbstständige, Kleinunternehmer und Betriebsübergaben /-aufgaben
Für Kleinunternehmen und Selbstständige wird die Basispauschalierung deutlich angehoben: Die Umsatzgrenze steigt zunächst auf 320.000 € (bei einer Vorsteuerpauschale von 13,5 %), ab 2026 dann auf 420.000 € bei 15 %. Darüber hinaus wird der Grundfreibetrag für Gewinne aus selbstständiger Arbeit ab 2027 von aktuell 15 % bis 33.000 € auf 15 % von bis zu 50.000 € angehoben.
Ein weiterer steuerlicher Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Betriebsübergaben: Der Veräußerungsfreibetrag wird ab 2027 von 7.300 € auf 45.000 € erhöht. Gleichzeitig entfällt das bisherige „Berufsverbot“ bei Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes bei einer Betriebsaufgabe. Zusätzlich ist eine gezieltere Erfassung von Widmungsgewinnen, die durch Umwidmungen entstehen, im Rahmen der Immobilienertragsteuer vorgesehen.
SLT-Tipp: Die Anpassung des Veräußerungsfreibetrags im Zusammenhang mit Betriebsübergaben bzw. -aufgaben kann im Zusammenhang mit der Bestimmung des Zeitpunkts durchaus eine interessante Rolle spielen. Befinden Sie sich im Übergabe- bzw. Aufgabeprozess oder haben vor Ihren Betrieb in den nächsten Jahren zu übergeben, sprechen Sie vorher unbedingt mit Ihrem Steuerberater!
Investitionen, Abschreibungen und Nachhaltigkeit
Die Abschreibungsdauern sollen laut Regierungsprogramm evaluiert und künftig stärker an die tatsächlichen Nutzungsdauern angepasst werden. Im Sinne einer Vereinfachung des Rechnungswesens wird auch eine Verkürzung der steuerlichen Firmenwertabschreibung auf maximal zehn Jahre, analog zum UGB, angestrebt. Bei PV-Anlagen ist hingegen die vorzeitige Abschaffung des geltenden USt-Nullsteuersatzes für bestimmte Anlagen umgesetzt worden.
Verkehr- und Fahrzeugsteuern
Die sogenannte Luxustangente für Fahrzeuge wird ab 2027 schrittweise von derzeit 40.000 € auf 65.000 € erhöht. Für N1-Fahrzeuge (KFZ zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) und Klein-Lkws wird ab dem 1. Juli 2025 die Normverbrauchsabgabe (NoVA) abgeschafft – inklusive steuerlicher Erleichterungen für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist per 01.04.2025 u.a. auf bestehende und neue E-Autos ausgeweitet worden. Das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder wird auf 25 Cent reduziert.
Wohnen und Eigentumserwerb
Ein starkes Signal setzt die Regierung im Bereich Wohnen: Beim erstmaligen Erwerb eines Eigenheims sollen künftig weder Grunderwerbsteuer noch sonstige Nebengebühren anfallen. Ziel ist es, insbesondere jungen Familien den Weg ins Eigentum zu erleichtern und damit leistbaren Wohnraum zu schaffen.
Sonstige steuerliche Maßnahme
Die Besteuerung von Tabakprodukten wird weiter verschärft. Neben einer Anhebung der Tabaksteuer soll auch die Besteuerung auf alternative Erzeugnisse ausgeweitet werden. Im Bereich der Digitalwirtschaft ist eine Ausweitung der bestehenden Digitalsteuer auf zusätzliche Services vorgesehen.
Administrative Vereinfachungen
Zur Vereinfachung des Geschäftsalltags soll die Pflicht zur Belegausstellung bei Beträgen bis 35 € abgeschafft und durch einen digitalen Beleg ersetzt werden. Zusätzlich sind Erleichterungen bei der Registrierkasse (z. B. im Rahmen der 15-Waren-Regelung), beim Wareneingangsbuch sowie bei der sogenannten Kalte-Hände-Regelung geplant.
SLT-Tipp: Für einige der dargestellten Vorschläge aus dem Regierungsprogramm fehlen noch die konkreten Umsetzungen im Gesetz. Dennoch stellen die vorgestellten Themen durchaus interessante Alternativen für die Planung Ihres Unternehmens dar. Beziehen Sie die geplanten Änderungen in Ihre Planung bzw. allfälligen Investitionen mit ein.
Besprechen Sie Ihre Unternehmensziele und -planungen immer auch mit Ihrer steuerlichen Vertretung!

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Stand: 02.06.2025, Haftung ausgeschlossen




















