BirdLife Österreich veröffentlicht einen Handlungsleitfaden für naturverträgliche PV-Freiflächenanlagen. Er zeigt, wo diese PV-Freiflächen gebaut und wie sie gestaltet sein müssen, um naturverträglich zu sein. Denn Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen gemeinsam gelöst werden.
Es geht immerhin um eine Gesamtfläche von 63 Quadratkilometern, das entspricht in etwa der Fläche der Stadt Salzburg, die benötigt wird, um die von der österreichischen Bundesregierung bis zum Jahr 2030 angestrebten zusätzlichen elf Terawattstunden Sonnenstrom produzieren zu können. Wichtig für den Klimaschutz, möglicherweise fatal für den Naturschutz.
Die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich veröffentlicht daher einen Handlungsleitfaden für Behörden und Planer, welcher der Planung, Genehmigung und Errichtung von naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlagen dienen soll. Dieser Leitfaden beinhaltet Kriterien für eine naturverträgliche Standortsteuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Kriterien für die Errichtung und den Betrieb einer naturverträglichen Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Flächenzonierung
Für BirdLife ist die Erstellung von Zonierungsplänen wesentlich. Es sollen Ausschluss-, Vorbehalts- und Eignungszonen ausgewiesen werden, denen neben energiewirtschaftlichen und raumplanerischen Bewertungen auch ökologische Bewertungen zugrunde liegen.
Dazu zählen Gewerbegebiete, Parkplätze, Flächen von Autobahnauf- und -abfahrten ebenso wie Deponien und Nahbereiche bestehender Windparks. „Eine ungeordnete Verbauung würde die Vogelarten des Offenlandes noch stärker unter Druck setzen, obwohl sie ohnehin in den vergangenen 20 Jahren im Schnitt rund 40 Prozent Bestandseinbußen hinnehmen mussten“, weiß die Ornithologin.
Für die naturverträgliche Standortwahl einer PV-FFA sind darüber hinaus Pufferabstände zu bestehenden Landschaftselementen wie Hecken und Bächen zu berücksichtigen, also Mindestabstände zu Außengrenzen der PV-FFA, einzuhalten. Werden bei der Standortwahl von Photovoltaik-Freiflächenanlagen von Anfang an auch die ökologischen Rahmenbedingungen mitberücksichtigt, entschärfe dies von vornherein das Konfliktpotential zwischen den Interessen des Naturschutzes und den energiewirtschaftlichen Interessen, so BirdLife.
Flächenmanagement
Nach Prüfung des geplanten Anlagenstandortes und Ausschluss von negativen Auswirkungen oder Beeinträchtigungen für vorkommende sensible Arten und Biotoptypen folgt die Planung des Flächenmanagements einer PV-FFA, eingebettet in ein Ökologisches Gesamtkonzept. BirdLife empfiehlt, dass die Überschirmung durch die Solarmodule maximal 40 Prozent betragen soll und dass eine zusammenhängende Freifläche für die Natur von zumindest 30 Prozent der Gesamtfläche ohne Verbauung bleiben soll.
Diese und weitere Maßnahmenvorschläge hat BirdLife Österreich in seinem Handlungsleitfaden festgelegt, welcher im Rahmen eines vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie geförderten Projekts erstellt wurde.
Details unter: www.birdlife.at/page/stellungnahmen-positionen