Die Ära der Kompaktleuchtstofflampen und einiger Halogenlampen neigt sich ihrem Ende zu. Die einen wurden vor gut zehn Jahren noch als Sparwunder gefeiert, die anderen waren wegen ihres brillanten Lichts beliebt.
Ab 1. September 2021 werden Kompaktleuchtstofflampen, besser bekannt als Energiesparlampen, und verschiedene Halogenlampen nicht mehr in den Verkehr gebracht. Denn mit den energieeffizienten und langlebigen LEDs können herkömmliche Leuchtmittel beim Stromverbrauch schon lange nicht mehr mithalten. Deswegen verbannt die Europäische Union (EU) schrittweise Lampen mit zu hohem Verbrauch.
Nach den Glühlampen verschwinden die Energiesparlampen mit integriertem Vorschaltgerät – erkennbar an ihren Schraubfassungen (unter anderem E14, E27). Zusammen mit ihnen gehen auch lineare Hochvolt-Halogenlampen mit R7s-Sockel und mehr als 2.700 Lumen sowie Niedervolt-Halogenlampen mit Reflektor, etwa in den Fassungen GU4 und GU5,3.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Lampen müssen nicht ausgetauscht werden. Wer etwa noch eine Energiesparlampe in der Küche verwendet, kann sie auch bis zum Ende ihrer Lebensdauer nutzen – ebenso wie bereits gekaufte Leuchtmittel. Eine Weile lang werden diese Lampen auch noch in den Geschäften angeboten, denn Händler dürfen ihre Lagerware weiter verkaufen.
Erreichen Leuchtmittel dann doch einmal das Ende ihrer Lebensdauer oder werden durch energiesparende LEDs ausgetauscht, müssen sie der Umwelt zuliebe korrekt entsorgt werden: Energiespar-, Leuchtstoff- und Entladungslampen werden wie LEDs gesammelt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen kommen in die Restmülltonne. Die LED-Technologie ist in den vergangenen Jahren immer besser geworden: noch effizienter bei gleicher Leuchtkraft und hervorragender Lichtqualität. Diese Retrofit-Lampen sehen zwar aus wie konventionelle Leuchtmittel, in ihnen steckt aber modernste Technik. Ein Wechsel macht sich also durch den geringeren Stromverbrauch schnell bezahlt.
EU-Fahrplan für mehr Effizienz
In zwei Jahren geht es in die nächste Runde: Ab 1. September 2023 werden lineare T8-Leuchtstofflampen, Hochvolt-Halogenlampen mit G9-Sockel und Niedervolt-Halogenlampen mit den Steckfassungen G4 und GY6,35 nicht mehr in den Verkehr gebracht. Weiterhin wird es Kompaktleuchtstofflampen ohne internes Vorschaltgerät, Hochdruck-Entladungslampen sowie lineare T5 und kreisförmige Leuchtstofflampen geben. Das Gleiche gilt für Hochvolt-Halogenlampen, die einen Lichtstrom von 2.700 Lumen oder weniger haben.
Alle Informationen zur Ausphasung von Leuchtmitteln hat licht.de im Web-Special „Ökodesign: Welche Lichtquellen bleiben?“ zusammengestellt.