Nach langen Geburtswehen hat’s unsere Regierung schließlich doch noch geschafft: Heute wurde – immerhin nur mit einem Tag Verspätung – die 1. Novelle zur COVID-19-Basismaßnahmenverordnung veröffentlicht. Ab morgen, 24. März 2022 gilt im Handel wieder eine generelle Maskenpflicht für alle Kundinnen und Kunden.
Diese Pflicht gilt übrigens auch beim Betreten von Arbeitsorten, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (z.B. Trennwände oder Plexiglaswände; sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Maßnahmen wie das Bilden von Teams).
Aushang zur Maskenpflicht
Passend dazu stellt die WKO wieder einen Aushang für Händler zur Verfügung.