Weil er den Schadenshergang nach Ansicht der ERGO Versicherung nicht genau schildern konnte, lehnte diese die Übernahme der Reparaturkosten wegen eines Feuchtigkeitsschadens ab. Erst nach einer Klage der AK lenkte das Unternehmen ein.
Ein Konsument aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung schloss im Juni 2023 beim Kauf seiner Digitalkamera eine Elektrogeräteversicherung ab. Zu Weihnachten 2024 ließ sich die Kamera trotz vollständig aufgeladenem Akku nicht mehr einschalten. Daraufhin kontaktierte er seinen Verkäufer bei Media Markt, der im Zuge der Schadensbegutachtung einen Feuchtigkeitsschaden feststellte.
Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme jedoch mit der Begründung ab, der Konsument habe eine Obliegenheit verletzt. Aus Sicht der AK eine unrechtmäßige Ablehnung: Erstens sei der Feuchtigkeitsschaden eindeutig festgestellt worden, zweitens haben der Konsument den Versicherungsfall ordnungsgemäß gemeldet und drittens habe er „alles ihm Mögliche zur Aufklärung des Schadenshergangs beigetragen“, heißt es seitens der Arbeiterkammer.
Zudem habe er die Kamera stets bestimmungsgemäß verwendet, beispielsweise beim Wandern, im Garten oder bei Familienfeiern. Wie der Schaden entstanden sei, konnte der Konsument nicht nachvollziehen.
ERGO lenkte erst nach Klage ein
Der Konsument wandte sich an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich. Da ein Feuchtigkeitsschaden vorlag und die Versicherungsbedingungen den Begriff „Feuchtigkeit“ eindeutig als versicherten Schadensfall definieren, schrieben die Konsumentenschützer an die ERGO Versicherung. Diese lehnt jedoch weiterhin ab, für die Reparatur aufzukommen. Erst nachdem ein von der AK Oberösterreich beauftragter Rechtsanwalt beim Bezirksgericht Linz Klage einbrachte, lenkte die Versicherung ein. Schließlich übernahm sie die Reparaturkosten in Höhe von 329 Euro.